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Wismer-Felder Priska · Nationalrat · 2024-05-29

Wismer-Felder Priska · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-05-29

Wortprotokoll

An ihrer Sitzung vom 9.[NB]November 2023 hat die WBK-N die parlamentarische Initiative Nicolet behandelt. Diese will - das hat Herr Huber vorhin ausgeführt -, dass die Gesetzgebung dahin gehend geändert wird, dass die Methoden zur Herstellung und Vermarktung von synthetischen oder aus Stammzellen produzierten Lebensmitteln geregelt und diese als solche Produkte ausgewiesen werden. Eine Verwechslung mit Produkten natürlichen Ursprungs muss ausgeschlossen werden. Klare Gesundheitsvorschriften müssen festgelegt werden, bevor die Produktion oder der Import solcher Lebensmittel erlaubt wird - so weit die Forderungen gemäss dieser parlamentarischen Initiative.

Eines erwähne ich vorweg: Die Anliegen der Initiative teilen im Grundsatz alle Kommissionsmitglieder. Vorgaben nach klaren Regelungen, unmissverständliche Kennzeichnungen, strenge Gesundheitsvorschriften und die Unverwechselbarkeit bezüglich synthetischer oder aus Stammzellen hergestellter Lebensmittel sind für sämtliche Mitglieder der WBK-N ein wichtiges Anliegen. Dies wurde in der Beratung deutlich. Der Beschluss, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, geht somit nicht auf inhaltliche Gründe zurück, sondern erfolgte mehrheitlich aus dem Grund, dass die Kommission die formulierten Anliegen als bereits umgesetzt betrachtete und keinen Handlungsbedarf erkennen konnte.

Fleischalternativen aus kultivierten tierischen Stammzellen gelten in der Schweiz und in der EU als "Novel Food". All diese Produkte unterstehen bereits heute zur Sicherheit der Konsumenten einer Bewilligungspflicht. Im Zusammenhang mit der Prüfung einer allfälligen Bewilligung wird auch die Deklaration geklärt.

Bis heute wurde noch keine Bewilligung erteilt. Es ist im Juli des letzten Jahres ein Gesuch eingegangen, das jetzt durch das BLV geprüft wird. Das Bewilligungsverfahren wird rund zwei Jahre in Anspruch nehmen, sein Ausgang ist noch offen.

Die Verwaltung hat in der Beratung darauf hingewiesen, dass die Anliegen dieser parlamentarischen Initiative in der heutigen Gesetzgebung bereits berücksichtigt sind und dass keine gesetzlichen Lücken bestehen. Solche synthetischen oder aus Stammzellen hergestellten Produkte sind bewilligungspflichtig nach Artikel 16 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung. Die Bewilligungsvoraussetzungen sind streng. Sie werden nur in Form einer Einzelverfügung erteilt und laufen nach fünf Jahren ohne Möglichkeit auf Verlängerung aus. Die Bewilligung muss daraufhin erneut beantragt werden. Eine automatische Verlängerung ist also ausgeschlossen.

Inhalt der Diskussionen in der Kommission war auch die Deklarationspflicht. Die offensichtliche Kennzeichnung solcher Produkte, sollten diese einmal in den Regalen der Läden landen, ist bereits mit der heutigen Gesetzgebung gewährleistet. Bereits heute ist die Gesetzgebung so ausgestaltet, dass die Konsumenten beim Kauf der Produkte nicht getäuscht werden dürfen. Es darf nicht zu einer Verwechslung kommen. Ihre Kommission konnte daher keine Lücke in der heutigen Gesetzgebung erkennen, welche aufgrund dieser parlamentarischen Initiative geschlossen werden müsste.

Erlauben Sie mir den Hinweis, dass eine parlamentarische Initiative immerhin eines der stärksten Instrumente ist, das uns als Parlamentariern zur Verfügung steht. Es verursacht grossen Aufwand und damit erhebliche Kosten. Ein tatsächlicher Handlungsbedarf sollte bei der Ergreifung dieses Instrumentes somit ausgewiesen sein. Diesen konnten wir beim besten Willen nicht erkennen. Die Forderung der parlamentarischen Initiative nach strengen Vorgaben ist in der Kommission zwar absolut unbestritten, aber bereits heute erfüllt. Dieser Umstand hat Ihre Kommission dazu bewogen, der parlamentarischen Initiative mit 13 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen keine Folge zu geben.

Ich bitte Sie, dem Antrag Ihrer Kommission zuzustimmen.