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Stark Jakob · Ständerat · 2024-05-30

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-05-30

Wortprotokoll

Im Nachtrag I zum Voranschlag 2024 beantragt der Bundesrat elf Nachtragskredite im Umfang von 603,5 Millionen Franken sowie sieben Verpflichtungskredite im Umfang von insgesamt 335,4 Millionen Franken. Mit 315,1 Millionen Franken betrifft der[NB]grösste Nachtragskredit den Aufbau von Reservekraftwerken. Er ist aber haushaltsneutral, weil die Kosten über die Netznutzungsgebühren von den Stromkonsumenten und -konsumentinnen bezahlt werden. Weitere grössere Nachtragskredite betreffen die Erweiterung der Kapazitäten für die [NB]Bundesasylzentren im Umfang von 255,1 Millionen Franken, ein Unterstützungspaket Humanitäre Minenräumung für die Ukraine im Umfang von 20 Millionen Franken sowie zusätzliche Verwaltungskosten der Bürgschaftsorganisationen im Zusammenhang mit den Covid-19-Krediten im Umfang von 8,6 Millionen Franken.

Die Finanzkommission beantragt Ihnen die Annahme aller elf Nachtragskredite mit folgenden Anpassungen:

1.[NB]Kürzung der Position 420.A202.0156, also des Nachtrages für die Bundesasylzentren, um 71,7 Millionen Franken auf 167,3 Millionen Franken.

2.[NB]Zusätzliche Nachträge von je 1 Million Franken für die Positionen "Schweiz Tourismus" und "Tariferleichterung UEFA Women's Euro 2025". Letztere steht im Zusammenhang mit der Umsetzung der Motion 24.3011 der WBK-S, "Die Chance der UEFA Women's Euro 2025 nachhaltig nutzen", die eine Unterstützung der Frauenfussball-EM 2025 in der Schweiz mit insgesamt 15 Millionen Franken fordert. Diese beiden Nachträge hat der Nationalrat bereits beschlossen.

Die Finanzkommission unterstützt auch die sieben Verpflichtungskredite. Diesbezüglich beantragt sie drei neue Kredite von je 5 Millionen Franken für das Bundesamt für Sport, das Bundesamt für Verkehr und das Staatssekretariat für Wirtschaft; dies, wie gesagt, für die Frauenfussball-EM 2025, wovon je 1 Million Franken kompensiert werden müssen, was im Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen festgehalten wird.

Durch den Nachtrag I erfährt der Voranschlag 2024 eine Zusatzbelastung von 596,5 Millionen Franken; eine gewisse Reduktion erfolgt bei Annahme der Anträge der Finanzkommission. Die Schuldenbremse würde damit aufgrund des sehr geringen strukturellen Überschusses des Voranschlages 2024 von 0,3 Millionen Franken nicht mehr eingehalten. Gemäss Artikel 35 FHG sind Nachträge jedoch trotzdem möglich, solange sie gesamthaft die Minderausgaben aufgrund der nicht ausgeschöpften Voranschlagskredite nicht übersteigen. In den Jahren 2014 bis 2023 beliefen sich die Kreditreste im ordentlichen Haushalt auf durchschnittlich 2,4 Milliarden Franken. Der Bundesrat geht deshalb davon aus, dass die effektiven Ausgaben trotz Nachtrag I den budgetierten Betrag für 2024 nicht überschreiten werden.