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de Courten Thomas · Nationalrat · 2024-05-30

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-05-30

Wortprotokoll

Die Statistik der obligatorischen Krankenversicherung wird vom BAG, der Aufsichtsbehörde über die soziale Krankenversicherung der Schweiz, herausgegeben. Laut Angabe des BAG gibt sie einen umfassenden zahlenmässigen Überblick über die vom Bund anerkannten Krankenversicherungen und die entsprechenden Kosten im Gesundheitswesen.

Die neuesten Zahlen des Bundesamtes für Statistik sind am 18.[NB]April dieses Jahres publiziert worden. Demgemäss nahmen die Gesundheitskosten gegenüber dem Vorjahr wieder um 2,5 Prozent zu. Einzeln werden darin die Daten aufgeschlüsselt: die Kosten nach Leistungserbringer, also Spitäler, Arztpraxen, Pflege, Prävention usw.; Kosten nach Leistungsart, stationär, ambulant usw.; Kosten nach Finanzierungsregime; Kosten nach Alter und Gesundheit. Eine Aufschlüsselung nach Aufenthaltsstatus und Nationalität fehlt jedoch. Auch lässt sich aus der Statistik nicht herauslesen, wie gross der Anteil ausländischer Empfänger von individuellen Prämienverbilligungen ist.

In Anbetracht der steigenden Kosten und der ständigen Revisionen des KVG ist die Forderung nach einer umfassenden statistischen Grundlage nicht nur nachvollziehbar, sondern eine Notwendigkeit. Massnahmen zur Bekämpfung der Kostensteigerungen machen nämlich wenig Sinn, wenn eine verlässliche statistische Grundlage fehlt. Auch Präventionskampagnen lassen sich nicht gezielt einsetzen, wenn die statistischen Grundlagen lückenhaft sind. Gerade im benachbarten Ausland, genannt sei Deutschland als Beispiel, haben sich Migranten als Kostentreiber erwiesen, weil sie gewisse Leistungen überdurchschnittlich beanspruchen.

Wir haben in dieser Vorlage versucht, dieses Anliegen aufzunehmen, einzubringen und die statistischen Grundlagen zu optimieren. Immerhin geht es in dieser Vorlage um die Transparenz der Kostentreiber; das ist hier des Pudels Kern. Der Bundesrat hat uns gesagt, diese Transparenz lasse sich nicht feststellen, die gesetzlichen Grundlagen fehlten und der administrative Aufwand sei enorm, unvorstellbar gross. Wir haben uns im Nationalrat aber davon überzeugen lassen, wie Frau Bircher bereits argumentiert hat, dass diese Daten ja bereits vorhanden sind und dass die Erfassung und Auswertung eine reine Frage des politischen Willens ist. Wir haben dem im Nationalrat anfänglich zugestimmt. In der Differenzbereinigung kommen wir nun dem Ständerat in vielen Punkten entgegen. Der Ständerat misst dieser Frage weniger Gewicht bei.

In der letzten verbleibenden Differenz aber geht es darum, dass die Kantone dem Bund zur Überprüfung der sozialen und finanzpolitischen Ziele, auch der familienpolitischen Ziele anonymisierte Angaben über den Kreis der begünstigten Versicherten, die Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben, machen. Wir wollen, dass diese Angaben auch die Nationalität umfassen, weil Personen ausländischer Nationalität gerade einen grossen Anteil derjenigen, die Anspruch auf Prämienverbilligung haben, ausmachen.

Ich bitte Sie deshalb, die Minderheit Bircher zu unterstützen.