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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-05-30

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-05-30

Wortprotokoll

Ich bitte Sie namens des Bundesrates, der Minderheit zu folgen. Sie haben es gehört, für die Erstunterbringung im Asylbereich ist der Bund zuständig. Das heisst also, dass der Bund die Asyl- und Schutzsuchenden in einer ersten Phase, bevor sie an die Kantone zugewiesen werden, unterbringen muss.

Nun, es ist so, dass im letzten Jahr die Bereitstellung von durchschnittlich 10[NB]800 Betten nötig war, um die gut 30[NB]000 Asylgesuche bewältigen zu können und auch die rund 23[NB]000 Schutzsuchenden aus der Ukraine unterzubringen. Gestützt auf diese Zahl erachtet es der Bundesrat als realistisch, dass dieses Jahr ungefähr gleich viele Plätze, also im Jahresdurchschnitt etwa 10[NB]500, bereitgestellt werden müssen. Die Prognosen des SEM sagen jetzt, dass man etwa mit 33[NB]000 Asylgesuchen rechnen muss. Man sieht auch schon jetzt, im ersten Quartal, eine Zunahme der Zahl der Asylgesuche. Es geht darum, dass sich das SEM vorbereiten kann.[NB]Es[NB]geht[NB]also[NB]nicht[NB]darum, dass man sich auf einen absoluten Peak ausrichtet, sondern darum, dass man etwa 1000 Reserveplätze hat, die bei diesen Schwankungen eben nötig sind.

Insgesamt ist es, das wurde jetzt von verschiedenen Votantinnen und Votanten gesagt, auch etwas eine Risikoabwägung. Wenn man diese Mittel jetzt nicht zur Verfügung stellt, dann steigt das Risiko, dass der Bund im Herbst beim erwarteten Anstieg der Asylgesuche für die Unterbringung nicht genügend Plätze hat.

Es wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass das Asylgesetz die vorzeitige Zuweisung auf die Kantone vorsieht. Das ist richtig, das wurde auch vom Volk so bestätigt. Das ist ein Ventil, das benutzt werden kann, aber dieses Ventil wird von den Kantonen nicht geschätzt. Es ist auch so, dass dieses Ventil eigentlich nur dann gebraucht werden sollte, wenn es absolut nötig ist, weil es eben auch Nachteile hat. Die Nachteile sind die, dass sich die Verfahren verlängern und[NB]dass[NB]allenfalls[NB]auch die Zahl der Pendenzen wieder ansteigt, weil die Personen dann in den Kantonen untergebracht sind anstatt in einem Bundesasylzentrum mit Verfahrensinfrastruktur.

Mit den Rahmenbedingungen der Kreditverwendung, wie sie Ihre Kommission vorschlägt, ist der Bundesrat einverstanden.