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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-05-30

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-05-30

Wortprotokoll

Ja, vielleicht noch einmal zur Ausgangslage: Die Vorlage sieht ja vor, dass der Bund den SBB ab einem bestimmten Verschuldungsniveau nur noch Darlehen über den Bundeshaushalt gewähren darf; im Gegensatz zu Tresoreriedarlehen unterliegen solche Haushaltsdarlehen den Vorgaben der Schuldenbremse. Das war eigentlich der Grundgedanke. Die Anpassung zielt darauf ab, dass die Schuldenbremse damit eben nicht umgangen werden kann.

Ich möchte vielleicht einfach noch zum Votum von Herrn Hurni sagen, der seinen Minderheitsantrag jetzt zurückgezogen hat, dass eine Anpassung von Artikel 20 des SBB-Gesetzes nicht dazu führt, dass der Ausbau der Infrastruktur nicht sichergestellt ist; der Ausbau der Infrastruktur finanziert sich über den BIF. Worüber wir hier sprechen, sind[NB]die[NB]zusätzlichen[NB]Ausgaben,[NB]die damit verbunden sein können.

Nun, Sie haben in Ihrer Kommission - die Kommissionssprecherin hat darauf hingewiesen - gemeinsam mit der Verwaltung einen Vorschlag erarbeitet, der dem Entwurf des Bundesrates etwas entgegenkommt. Ich kann Ihnen aber sagen, dass der Bundesrat den Antrag Engler unterstützt. Ich kann auch sagen, dass ich den Antrag des Bundesrates - als Geburtstagsgeschenk oder was auch immer - zugunsten des Antrages Engler zurückziehe. (Teilweise Heiterkeit) Denn der Antrag Engler stellt mit seiner Formulierung auch sicher, dass sich der Verweis auf die strategischen Ziele zur Festlegung der Obergrenze in Artikel 20 auf die Vorgaben zur maximalen Nettoverschuldung bezieht. Das kommt dem Ziel eigentlich näher. Ständerat Engler hat gesagt, dies sei dynamischer; es wäre zu fix oder zu starr gewesen, wenn man die Nettoverschuldung zum Zeitpunkt per letztem Jahresabschluss vor Inkrafttreten als Referenzgrösse genommen hätte. Das sehe ich ein.

Deshalb möchte ich Sie bitten, dem Antrag Engler zuzustimmen.