Lexipedia

Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2024-05-30

Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2024-05-30

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Hess Erich verlangt, dass Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung von den Kantons- und Gemeindesteuern befreit sein sollen. Die Initiative befindet sich in der ersten Phase. Sie wurde am 16.[NB]Juni 2023 im Nationalrat eingereicht und muss gemäss dem Parlamentsgesetz bis zur Herbstsession 2024 vorgeprüft werden. Ihre Kommission hat die parlamentarische Initiative anlässlich ihrer Sitzung vom 22.[NB]November 2023 behandelt.

Heute sind die AHV-Beiträge der Arbeitnehmer steuerlich abzugsfähig, im Gegenzug sind die Renten steuerpflichtig. Diese Regelung gilt für die kantonalen Steuern - sie ist im Steuerharmonisierungsgesetz verankert - und für die direkte Bundessteuer. Die parlamentarische Initiative Hess Erich würde eine Steuerbefreiung einführen. Profitieren würden die AHV-Rentner, und zwar unabhängig davon, ob sie erwerbstätig sind oder nicht.

Ihre Kommission empfiehlt Ihnen mit 18 zu 7 Stimmen, dieser Initiative keine Folge zu geben. Die Argumente der Mehrheit sind unterschiedlich. [PAGE 951]

Der eine Teil der Mehrheit hatte durchaus Sympathien für dieses Anliegen und verwehrte sich nicht komplett dagegen, aber lehnte die parlamentarische Initiative aus folgenden Gründen ab: Die Initiative würde zwar zu einer leichten Entlastung des Erwerbseinkommens führen und würde somit auch die Grenzsteuerbelastung reduzieren. In diesem Zusammenhang stellt sich jedoch eine verfassungsrechtliche Frage: Wenn die Arbeitnehmerbeiträge abzugsfähig blieben, die Renten neu aber steuerbefreit wären, müsste geprüft werden, ob dies mit dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vereinbar wäre. Die Initiative würde nur für die kantonalen Steuern gelten. Bei der direkten Bundessteuer würde die Steuerpflicht aber beibehalten, d.[NB]h., es würde eine Entharmonisierung geschaffen, zwischen Kantonen und Bund würden die Renten also unterschiedlich behandelt. Ausserdem gebe es[NB]bereits[NB]Kantone[NB]mit[NB]Steuergesetzgebungen, die eine gewisse Entlastung der Renten und unteren Einkommen kennen. Eine einseitige Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes, nur für die Kantone, sei problematisch und nicht empfehlenswert.

Die Initiative würde alle Rentner betreffen, z.[NB]B. auch diejenigen, die sich eine Frühpensionierung leisten können. Mit anderen Worten: Die Steuerbefreiung sei undifferenziert, alle Rentner würden entlastet, auch diejenigen, die eine solche Erleichterung gar nicht benötigten. Man möchte lieber den Fokus auf diejenigen richten, die nach Erreichen des Rentenalters erwerbstätig bleiben möchten. Man möchte lieber dort steuerliche Anreize setzen, um für diese eine steuerliche Entlastung zu erreichen. Diesbezüglich würde sich dann aber auch wieder die Frage stellen, weshalb nur die AHV-Rentner entlastet werden sollen und nicht z.[NB]B. auch IV-Rentenbezüger, die erwerbsfähig und -tätig sind.

Für einen anderen Teil der Mehrheit ist es nicht wünschenswert, Menschen länger im Arbeitsprozess zu halten. Für sie wäre eine Erhöhung der AHV-Rente effizienter. Erhöhungen von z.[NB]B. steuerlichen Freibeträgen könnten auf kantonaler Ebene diskutiert werden.

Die Position der Minderheit haben Sie gehört. Sie ist der Meinung, dass diese Initiative Anreize biete, nach dem Renteneintritt weiter erwerbstätig zu bleiben, indem nicht mehr die gesamten Einnahmen versteuert werden müssten.

Die Kommission bittet Sie mit 18 zu 7 Stimmen, der Mehrheit zu folgen und der Initiative keine Folge zu geben.