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Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2024-06-03

Wortprotokoll

Der Bund pflegt seit 2006 einen regelmässigen Austausch mit dem Schweizerischen Rat der Religionen, einer Plattform, die Vertreterinnen und Vertreter der wichtigsten Religionsgemeinschaften zusammenbringt. Aufgrund der föderalen Kompetenzverteilung in der Schweiz liegt die Verantwortung im Bereich der Religionen grösstenteils bei den Kantonen. Massnahmen des Bundes beziehen sich in erster Linie auf die Prävention und Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der religiösen Zugehörigkeit und die Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen. Dafür arbeitet der Bund eng mit den Kantonen zusammen. Ausserdem befasst sich der Fachbereich Rechtsetzungsprojekte im Bundesamt für Justiz mit Religionsthemen und religionsrechtlichen Fragen.

Vor diesem Hintergrund unterstützt die Fachstelle für Rassismusbekämpfung im Rahmen ihrer Finanzhilfen einzelne Projekte, die den interreligiösen Dialog als Form der Prävention von Rassismus und Antisemitismus fördern. Wird die Motion 23.4335 der SPK-N in der Sommersession auch vom Ständerat angenommen, so wird der Bund eine Strategie und einen Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus erarbeiten und umsetzen. Dabei werden die verschiedenen religiösen Gemeinschaften einbezogen. Massnahmen zur Förderung des interreligiösen Dialogs sind auch in diesem Zusammenhang möglich.

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