Rösti Albert · Bundesrat · 2024-06-03
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-06-03
Wortprotokoll
Wie gesagt wurde, behandeln wir heute die letzte Differenz bei der Beratung des Bundesgesetzes über die Zulassung als Strassentransportunternehmen (STUG). Diese Differenz betrifft Artikel 9 Absatz 3. In Artikel 9 werden die Voraussetzungen für die künftige Teilnahme der Schweiz am europäischen Register der Strassentransportunternehmen, dem European Register of Road Transport Undertakings (Erru), geschaffen. Das ist ein elektronisches System, welches es den beteiligten Staaten ermöglicht, für die Durchsetzung der Vorschriften über die Zulassung[NB]Informationen[NB]über die Strassentransportunternehmen auszutauschen, um so eine wirksame Aufsicht umsetzen zu können.
Wir wurden mit der Motion Storni 21.4580, "Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Informationsaustausch. Der Schweizer Polizei Zugriff auf das europäische Strassentransportregister ermöglichen", vom Parlament damit beauftragt, die Teilnahme der Schweiz am Erru sicherzustellen. Mit unserer Vorlage schaffen wir die Rechtsgrundlage, um daran teilnehmen zu können.
Es geht eigentlich um eine kleine Differenz. Es geht darum, dass man, um am Register teilnehmen zu können, im Register auch die Anzahl der Mitarbeitenden sowie die Kennzeichen der Fahrzeuge eines Strassentransportunternehmens festhalten können sollte. Dem will der Ständerat aber nicht folgen, er fügt hier bürokratische Schikanen ein. Auch die Mehrheit Ihrer Kommission ist dem nicht gefolgt. Faktisch bedeutet das aber: Falls es dazu käme, dass wir von der EU für die Teilnahme am Register anerkannt würden, müssten wir noch einmal das Gesetz anpassen. Das finde ich eigentlich schade und unnötig.
Deshalb wurde von der Minderheit ein guter Kompromiss gefunden, indem man sagt: Es ist am Bundesrat, der Bundesrat kann die Einträge fordern. Wir würden dann in einer ersten Phase nicht alles fordern, nur das, was für die EU nötig ist. Sie würden dem Bundesrat die Kompetenz geben, zu sagen, was erforderlich ist. Ich verspreche Ihnen, dass wir das möglichst unbürokratisch, in Ihrem Sinn umsetzen würden. Aber im Falle, dass Informationen verlangt würden, um an diesem europäischen Register teilzunehmen, müssten wir darauf bestehen und könnten diese Informationen dann ohne Probleme in die Verordnung aufnehmen.
Wenn Sie dem Ständerat und der Kommissionsmehrheit folgen, dann haben wir einfach kein EU-kompatibles Register und müssen halt noch einmal ins Parlament kommen, wenn dieses so weit ist.
Vor diesem Hintergrund, weil es ja gerade der Zweck dieser Gesetzesänderung ist, am EU-Register teilnehmen zu können, bittet Sie der Bundesrat, der Minderheit zu folgen und die zwei Kennzahlen, die die Unternehmen zusätzlich liefern sollen, die Zahl der Mitarbeitenden und die Kennzeichen der Fahrzeuge, aufzunehmen.