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Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · 2024-06-03

Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-03

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat die Armeebotschaft am 14.[NB]Februar 2024 verabschiedet; sie umfasst insgesamt fünf Bundesbeschlüsse. Erstmals unterbreitet der Bundesrat dem Parlament Eckwerte zur strategischen Ausrichtung der Armee in den kommenden zwölf Jahren. Zudem beantragt er Verpflichtungskredite im Umfang von 4,9 Milliarden Franken für die Beschaffung von Armeematerial über vier Jahre, das Rüstungsprogramm 2024 und das Immobilienprogramm VBS 2024. Schliesslich beantragt er einen Zahlungsrahmen der Armee für die Jahre 2025 bis 2028 von 25,8 Milliarden Franken.

Der Ständerat ist turnusgemäss Erstrat. Am 20.[NB]März 2024 wurde uns die Botschaft in Thun präsentiert. Zusätzlich wurde der SiK am 23.[NB]April 2024 ebenfalls in Thun das Zielbild der Armee für die Verteidigung und für Konfliktsituationen vorgestellt. Es wurde vorgestellt, wie unsere Armee in welchem Fall reagieren würde. Auch die Finanzkommission des Ständerates hat sich über die Armeebotschaft gebeugt und beantragt in ihrem Mitbericht Eintreten und Zustimmung zu den fünf Bundesbeschlüssen gemäss Entwurf des Bundesrates.

Ihre SiK hat die Beratung der Armeebotschaft am 21.[NB]und 22.[NB]März aufgenommen. Zu den Anhörungen waren die Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr (RK MZF), die Schweizerische Offiziersgesellschaft und der Verband Militärischer Gesellschaften Schweiz eingeladen. Sie alle unterstützten die Armeebotschaft, forderten aber klar, dass bestehende Fähigkeitslücken angesichts der bedrohlichen internationalen Lage nicht wie vom Bundesrat vorgesehen von 2040 bis 2050, sondern bereits von 2035 bis 2040 gefüllt werden. Dementsprechend sollen bis 2030 unbedingt mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Mehrheit Ihrer SiK teilt diese Haltung und hat dementsprechend Änderungen beim Entwurf 3, dem Rüstungsprogramm, und beim Entwurf 5, dem Zahlungsrahmen, vorgenommen.

Ich komme zu den einzelnen Bundesbeschlüssen.

Zum Entwurf 1, zum Bundesbeschluss über die Eckwerte zur Ausrichtung der Armee bis 2035: Darin wird konkret aufgezeigt, welche Entwicklungen in verschiedenen Fähigkeitsbereichen erforderlich sind, damit die Armee ihre Aufgaben erfüllen und ihre Verteidigungsfähigkeit stärken kann. Es wurden dafür vier Szenarien erarbeitet, die nach Eintretenswahrscheinlichkeit und Schadenausmass gewichtet wurden. Szenario 1 fokussiert auf eine schwerwiegende Bedrohung der inneren Sicherheit, bei der Einzeltäter oder terroristische Gruppen am Werk sind. Szenario 2 beschäftigt sich mit staatlicher Machtpolitik, mit einer Bedrohung aus der Distanz. Bei Szenario 3 geht man von einer hybriden Form der[NB]Konfliktaustragung durch eine Grossmacht aus. Bei Szenario 4 stellt man Überlegungen an, wie eine Abwehr eines umfassenden militärischen Angriffs erfolgen sollte.

Aufgrund dieser vier Szenarien wurden die folgenden drei Fähigkeitsprofile für die längerfristige Ausrichtung der Armee entwickelt: Das erste Fähigkeitsprofil geht davon aus, dass die Eintretenswahrscheinlichkeit einer militärischen Bedrohung aus der Distanz am grössten ist. Das zweite geht davon aus, dass Formen der hybriden Konfliktführung der militärischen Bedrohung aus der Distanz und eines militärischen Angriffs gleichzeitig oder in rascher Abfolge eintreten können. Das dritte Fähigkeitsprofil fokussiert auf einen umfassenden militärischen Angriff. Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass die zweite Variante die geeignetste ist, um die Schweiz vor absehbaren Bedrohungen und Gefahren zu schützen.

Ihre Kommission teilt diese Einschätzung. Das Fähigkeitsprofil der hybriden Konfliktführung ist breit und ausgewogen und geht auf vielfältige Bedrohungslagen ein. Ein Antrag, die Eckwerte der Armee auf ein neues, viertes Fähigkeitsprofil auszurichten, welches auf dem Szenario der Bedrohung der inneren Sicherheit beruht, wurde abgelehnt. Weitere Ausführungen dazu werde ich in der Detailberatung machen. Fähigkeitslücken bestehen vor allem bei der Führung und Vernetzung, beim Nachrichtenverbund und bei den Sensoren, aber auch bei der Wirkung am Boden, in der Luft, im Cyberraum und im elektromagnetischen Raum, um nur einige Beispiele zu nennen. Ihre Kommission hat dem Entwurf 1 einstimmig zugestimmt.

Zum Entwurf 2, zum Bundesbeschluss über die Beschaffung von Armeematerial 2024: Mit diesem Bundesbeschluss werden insgesamt 3,52 Milliarden Franken beantragt und auf drei Verpflichtungskredite aufgeteilt. Mit dem Verpflichtungskredit "Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung" werden Beschaffungen in der Höhe von 800 Millionen Franken vorbereitet. Verwendet wird der Kredit für den Bau von Prototypen, für Tests, für Entwicklungsaufträge und für den Bereich Wissenschaft und Technologie. Beim Verpflichtungskredit "Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf" in der Höhe von 2 Milliarden Franken geht es um die persönliche Ausrüstung und die Bewaffnung der Armeeangehörigen. Auch Ersatz- und Nachbeschaffungen für bereits eingeführtes Material sind im Kredit enthalten. Zudem werden Systemänderungen vorgenommen, um diese einsatzbereit zu halten. Der Verpflichtungskredit "Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung" in der Höhe von 720 Millionen Franken wird für die Beschaffung, Revision und Entsorgung von Armeematerial und Munition verwendet.

Die Verpflichtungskredite werden erstmals für vier Jahre beantragt. Das heisst, dass es sich pro Jahr um Ausgaben in der Höhe von 880 Millionen Franken handelt. Die Beschaffung von Armeematerial bewegt sich also im selben Rahmen wie in den Vorjahren, als diese Verpflichtungskredite noch jährlich beantragt wurden. Der Beschaffung von Armeematerial wurde mit 13 zu 0 Stimmen, also einstimmig und unbestritten, zugestimmt.

Ich komme zum Entwurf 3, zum Bundesbeschluss über das Rüstungsprogramm 2024. Mit dem Rüstungsprogramm werden insgesamt 490 Millionen Franken beantragt und wie folgt auf fünf Verpflichtungskredite aufgeteilt: Es geht dabei um die Ausstattung der Rechenzentren, um teilmobile passive Sensoren zur Ergänzung des Luftlagebilds, um den Werterhalt des Trainingsflugzeugs PC-7, um die Boden-Boden-Lenkwaffen und um die Cybersicherheit. Mit diesen Investitionen können zwar wesentliche Fähigkeitslücken geschlossen werden, für die Mehrheit der Kommission ist das aber nicht genügend. Sie unterstützte einen Antrag, die bodengestützte Luftverteidigung mittlerer Reichweite um ein Jahr vorzuziehen und den Kredit dementsprechend um 66 Millionen Franken zu erhöhen. Mehr dazu sage ich in der Detailberatung. Der Entwurf 3 wurde mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

Zum Entwurf 4, zum Bundesbeschluss über das Immobilienprogramm VBS 2024: Mit dem Immobilienprogramm werden, aufgeteilt auf fünf Verpflichtungskredite, insgesamt 886 Millionen Franken beantragt. Der grösste Posten betrifft den Bau eines vollgeschützten militärischen Rechenzentrums für 483 Millionen Franken. Die übrigen Mittel werden für Ausbauten und Sanierungen von Waffenplätzen, eine Strassenverlegung und weitere Immobilienvorhaben benötigt. Auch dieser Entwurf war unbestritten und wurde einstimmig angenommen.

Zum Entwurf 5, zum Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen der Armee 2025-2028: Mit diesem Bundesbeschluss beantragt der Bundesrat für die Jahre 2025 bis 2028 einen Zahlungsrahmen von 25,8 Milliarden Franken. Ihre SiK hat diesen Zahlungsrahmen um 4 Milliarden Franken erhöht. Damit sollen einerseits die zusätzlichen Mittel für die im Rüstungsprogramm beantragte Erhöhung bereitgestellt und [PAGE 398] andererseits die Verteidigungsfähigkeit der Armee früher als vom Bundesrat vorgesehen - nicht erst von 2045 bis 2050, sondern bereits von 2035 bis 2040 - erreicht werden. Ein Antrag auf Kompensation dieser Erhöhung via Senkung der IZA-Gelder wurde abgelehnt. Auch eine beantragte Senkung des Zahlungsrahmens auf 16 Milliarden Franken fand keine Mehrheit. Auch zu diesen Anträgen werde ich mich in der Detailberatung äussern. Der Entwurf 5 wurde in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen.

Die internationale Lage ist so brüchig wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Die Mehrheit Ihrer SiK ist der Meinung, dass der Bundesrat die sicherheitspolitische Lagebeurteilung nur ungenügend vorgenommen hat. Gemäss SiK Ihres Rates braucht es zwingend zusätzliche Investitionen und Mittel. Es herrscht Krieg in der Ukraine, in Syrien, im Gazastreifen. Es gibt unsichere Entwicklungen in China und Taiwan. Damit verbunden ist, dass die USA bei einer Eskalation ihre Truppen wohl nach Asien schicken würden. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Eine akute Gefahr für unser Land geht von weitreichenden Waffen aus, weshalb die[NB]SiK[NB]die[NB]zusätzlichen[NB]Mittel[NB]in[NB]der Höhe von 660 Millionen Franken für die bodengestützte Luftverteidigung beschlossen hat.

Es geht hier aber nicht einfach ums Aufrüsten. Die Armee ist momentan nicht einmal vollständig ausgerüstet. Unsere Soldatinnen und Soldaten müssen Wirkung erzielen, sich und unser Land im Ernstfall verteidigen können. Momentan könnten sie das nicht. Es gilt, die Lücken so rasch wie möglich zu schliessen. Es geht um die Sicherheit unseres Landes und unserer Bevölkerung. Momentan ist sie nicht ausreichend gewährleistet. Das müssen wir ändern, jetzt.

Eintreten auf die fünf Bundesbeschlüsse war unbestritten und erfolgte einstimmig mit 13 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen. In der Detailberatung werde ich mich, wie gesagt, zu den Anträgen äussern.