Amherd Viola · Bundesrat · 2024-06-03
Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2024-06-03
Wortprotokoll
Mit den jährlichen Rüstungs- und Immobilienprogrammen sowie dem alle vier Jahre beantragten Armeematerial beschliessen die eidgenössischen Räte die Verpflichtungskredite für die Armee. Die daraus entstehenden Verpflichtungen werden über das ordentliche Armeebudget finanziert. Die Finanzierung von bereits bewilligten und künftigen Verpflichtungen erfolgt mit den vom Parlament bewilligten jährlichen Voranschlagskrediten. Der Zahlungsrahmen der Armee bildet dabei die Obergrenze der Voranschlagskredite über vier Jahre. Er dient dem Parlament als Planungsinstrument für die längerfristige Ausgabensteuerung.
Der Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen der Armee für die Jahre 2025 bis 2028 umfasst Voranschlagskredite im Umfang von 25,8 Milliarden Franken. Neu sind die Kompetenzbereiche "Beschaffung" und "W&T" von Armasuisse ebenfalls im Zahlungsrahmen der Armee enthalten. Der Zahlungsrahmen 2025-2028 beinhaltet folglich neben dem Finanzbedarf der Gruppe Verteidigung und von Armasuisse Immobilien erstmals sämtliche Bereiche des Bundesamtes für Rüstung (Armasuisse). Der Zahlungsrahmen ist im Einklang mit dem Beschluss des[NB]Parlamentes[NB]vom[NB]21.[NB]Dezember[NB]2023 zum Voranschlag 2024 mit dem integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2025-2027.
Nun zu den Anträgen im Detail: Die Mehrheit beantragt, den Zahlungsrahmen um 4 Milliarden Franken zu erhöhen. Wie bereits beim Rüstungsprogramm erwähnt, musste der Bundesrat, gestützt auf die düstere Finanzlage des Bundes, das Ausgabenwachstum für die Armee verlangsamen. Das Gleiche gilt natürlich auch für den Zahlungsrahmen. Zudem stützt sich der Zahlungsrahmen eben, wie bereits gesagt, auf das im Dezember 2023 vom Parlament beschlossene Ausgabenwachstum. Die Armee ist mindestens auf diesen Zahlungsrahmen angewiesen, um die Entwicklung verschiedener Fähigkeitsbereiche zu ermöglichen und die Verteidigungsfähigkeit zu stärken.
Ich bitte Sie, hier dem Entwurf des Bundesrates zu folgen.