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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-05-07

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-05-07

Wortprotokoll

Der Verband an meinem Daumen hat jetzt dazu geführt, dass ich die entscheidende Stelle in der Bundesverfassung verloren habe, aber ich werde Sie hoffentlich auch sonst davon überzeugen können, was jetzt zu tun wäre. Ich muss natürlich eine Gratwanderung machen, weil der Bundesrat Ihnen im Entwurf der neuen Finanzordnung vorgeschlagen hat, diesen Sondersteuersatz nicht mehr weiterzuführen; andererseits schlägt Ihnen der gleiche Bundesrat hier vor, der Verlängerung zuzustimmen.

Es gibt aber doch einige Gründe für diese Haltung. Ich möchte beim sehr Grundsätzlichen anfangen; das werde ich morgen bei den vielen Parlamentarischen Initiativen, die in einer beängstigenden Kadenz verschiedene Bereiche Stück für Stück der Besteuerung entziehen wollen, vielleicht noch einmal kurz wiederholen: Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine und umfassende Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug. Sie ist die wichtigste Einnahmenquelle des Bundes und wird auch für die Sozialversicherungen zunehmend zu einer wichtigen Einnahmenquelle. Das bedeutet, dass der Grundsatz gilt, wonach alles besteuert wird, und wenn etwas nicht besteuert werden soll, ist das sehr wohl zu begründen.

Bei einer solchen umfassenden und allgemeinen Steuer müsste das Prinzip eigentlich sein: Ein Satz und keine Ausnahmen. Wenn man eine solche Steuer mit Ausnahmen versieht - wir haben verschiedene Ausnahmen, wir haben zwei Sondersätze, und wir haben auch die Möglichkeit der echten und unechten Befreiung -, eine Steuer, die eigentlich alle belasten sollte, so ist die Nichtbesteuerung nichts anderes als eine Subvention, eine Subvention, die aber nicht als solche erscheint. Das heisst, Sie wollen etwas fördern und nicht besteuern, obschon eigentlich alle besteuert werden sollten.

Der Gesetz- und der Verfassunggeber haben nun solche Ausnahmen vorgesehen, vor allem dort, wo es sozial gerechtfertigt ist. Sie wissen, das ist im Lebensmittelbereich, das ist bei den Büchern, das ist bei gewissen Produkten der Fall. Es ist aber völlig klar, dass solche Sondersätze oder Ausnahmen das ganze Steuersystem verkomplizieren. Ein ganz gewichtiges Problem entsteht dadurch, dass überall dort, wo es vom Normalsatz in den Sondersatz übergeht, eine Bruchstelle entsteht, die immer wieder zu neuen Ungerechtigkeiten führt. Immer wenn man eine neue Ausnahme macht, heisst es: Warum machen wir nicht eine zweite Ausnahme, wenn wir hier schon eine Ausnahme machen? Wenn Sie mit Ihren Parlamentarischen Initiativen noch fünfzehn Jahre so weitergehen, haben Sie nachher die Mehrwertsteuer abgeschafft. Ob das der Sinn des Ganzen ist, weiss ich natürlich auch nicht.

Sie sehen aber, man muss sich wohl überlegen, ob man immer wieder solche neuen Bruchstellen schaffen will. Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, solche Sondersätze oder auch Befreiungen seien mit grösster Zurückhaltung vorzunehmen.

Nun hat Herr Berberat gesagt, er verstehe den Bundesrat nicht; andere haben das wiederholt, Frau Genner und Frau Fässler, für deren einfühlsames Mitgefühl für meinen Daumen ich herzlich danke. Wenn Sie natürlich weiter solche Finanzbeschlüsse fällen wie in dieser Sondersession, ist die "Daumenschraube", die Sie mir ansetzen, fast schmerzlicher als das, was mir beim Velofahren jener Hund angetan hat. Ich habe mir übrigens einen Moment lang überlegt, ob ich als Rache an den Hunden - die ich selber übrigens sehr schätze - eine Bundeshundesteuer vorschlagen sollte, die vielleicht dann auch einige unserer Finanzprobleme lösen könnte. (Heiterkeit)

Herr Berberat hat gesagt, er verstehe den Bundesrat nicht. Der Bundesrat hat aus diesen Gründen in der neuen Finanzordnung vorgesehen, diesen Sondersatz nicht mehr vorzuschlagen, und zwar vor allem deshalb, weil er glaubt, dass wir uns auf zwei Sätze beschränken sollten, nämlich den Normalsatz und einen reduzierten Satz - dort, wo es eben aus sozialen Gründen nötig ist -, aber nicht noch Zwischensätze einführen sollten. Deshalb schlägt er Ihnen vor, diesen Sondersatz dann definitiv aufzuheben.

Nun hat der Sondersatz natürlich eine Geschichte - das wollte ich Ihnen aus der Bundesverfassung rasch vorlesen. Er ist mit der Mehrwertsteuer in einer Zeit eingeführt worden, in der die Hotellerie vor ziemlich grossen Strukturproblemen stand - da steht sie wahrscheinlich auch heute noch -, aber noch zusätzlich kumuliert mit einem ausserordentlich schlechten Wechselkurs. Man hat damals dem Gesetzgeber in der Übergangsbestimmung zu Artikel 130 der Bundesverfassung bis 2006 die Möglichkeit gegeben, diesen Sondersatz für tourismusnahe Bereiche einzuführen, die vor allem von Ausländern konsumiert werden; dies, wenn es die Konkurrenzfähigkeit erfordert. Man kann daraus auch durchaus ableiten, dass man zum Beispiel die ausländischen Sondersätze mit unserem Sondersatz sollte vergleichen können. Man hat das bewusst befristet, in der Meinung, dass man diesen Sondersatz abschaffen sollte, wenn diese Faktoren nicht mehr spielen würden. Aber Sie wissen, wie das so ist: Wenn sich so etwas einbürgert, ist es fast nicht mehr abzuschaffen. Man findet immer wieder neue Gründe, um es zu erhalten.

Es wurde hier gesagt - und das ist ein Argument, das ernst zu nehmen ist -, dass im Ausland natürlich solche Sondersätze existieren. Wenn wir die Konkurrenzfähigkeit der Schweiz mit derjenigen der internationalen Tourismusstandorte vergleichen, dann ist es doch durchaus legitim, diese Sondersätze mit unseren Sätzen zu vergleichen. Aber Sie wissen natürlich, dass diese Sondersätze - bei uns ist es allerdings in den Übergangsbestimmungen der Verfassung, in Artikel 196, geregelt - im Ausland ungefähr unserem Normalsatz entsprechen. Das heisst, es gibt, glaube ich, sieben EU-Länder, deren Sätze ein bisschen höher liegen, und es sind sechs EU-Länder, deren Sätze ein bisschen tiefer liegen. Man kann also durchaus sagen, dass wir in Zeiten, in denen auch der Wechselkurs einigermassen vernünftig ist, mit unserem Normalsatz gegenüber den Sondersätzen anderer Länder schon konkurrenzfähig sind.

Herr Gysin - nicht wahr, es gibt ja zwei Gysin, die sich meistens gegenseitig aufheben -, Herr Remo Gysin hat hier die Frage gestellt: Warum dann nicht auch für die Restaurants, warum nicht auch für die Skilifte usw.? Ich habe gesagt, dass hier in den Übergangsbestimmungen steht, dass es vor allem von Touristen benutzte Dienstleistungen sein müssen, was natürlich für die normalen Restaurants so nicht zutrifft - es gibt natürlich auch solche. Das heisst, gemäss Bundesverfassung würde sich dieser Sondersatz dort nicht rechtfertigen. Ich muss Ihnen natürlich sagen: Wenn Sie anfangen, noch weiter auszuweiten, dann sagen Sie: Ja, warum bei den Restaurants? Warum nicht auch bei den Schnellimbissstuben? Wenn dort, warum nicht bei den Skiliften und Bergbahnen? Wenn bei den Bergbahnen, warum nicht dort und hier und dort? Dann kommen Sie über Bruchstelle zu Bruchstelle wieder dazu, dass Sie am Schluss eigentlich wieder alle befreien müssen. Deshalb hat man das damals auf die Beherbergungsleistungen beschränkt. Ich glaube, wenn man schon einen Sondersatz einführen will, ist das so auch gerechtfertigt.

Nun stellt sich die Frage, ob man mit einem solchen Sondersatz wirklich ein strukturelles Problem einer Branche lösen kann. Der Bundesrat weiss, dass die Hotellerie heute Probleme hat. Das ist auch der Grund, warum er der Verlängerung zustimmt, Ihnen aber dann die Ablösung durch andere Massnahmen vorschlagen wird. Giesskannensubventionen, [PAGE 700] wie sie eine solche Steuerentlastung für einen Bereich sind, sind nie geeignete Mittel, um Strukturen zu bereinigen. Man kann Strukturen mit anderen Massnahmen - wie es hier z. B. gesagt worden ist: mit einer spezifischen Tourismusförderung, mit der man auf besondere Eigenheiten eingeht - gezielter und besser beeinflussen. Wenn ich das hier sage, heisst es nicht, dass der Finanzminister a priori damit einverstanden wäre, gleich viel oder mehr Geld einfach anders einzusetzen. Es müsste auch hier natürlich ganz klar eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt werden.

Aber der Bundesrat ist der Meinung, dass es richtig ist, für eine Branche, die auch strukturell derart gebeutelt ist, gewisse Massnahmen zu treffen. Er stimmt dieser Verlängerung zu, um eine organische Ablösung dieses Satzes durch allfällige neue Massnahmen sicherstellen zu können. Er meint deshalb, dass dieser Sondersatz die paar Jahre bis 2006 noch vertretbar ist, obschon es sich aus der engeren Sicht des Finanzministers - da gebe ich den Gegnern dieses Sondersatzes Recht - natürlich um einen Betrag handelt, über den wir bei der Sanierung der Bundesfinanzen sehr, sehr froh wären.

Kann ein Sondersatz auch längerfristig gerechtfertigt werden und unter welchen Umständen? Ich mache mir keine Illusionen darüber, dass der Kampf bei der neuen Finanzordnung im Grundsätzlichen dann natürlich noch viel heftiger sein wird als hier, weil es dann um die Dauerregelung geht. Ich meine, dass ein Sondersatz zumindest dann zu rechtfertigen wäre, wenn die Schweiz mit dem Normalsatz ein Niveau erreichen würde, das wesentlich über den Sondersätzen anderer Länder läge.

Wenn also andere Länder Sondersätze von 5, 6 oder 7 Prozent hätten und wir zum Beispiel einen Normalsatz von 12 Prozent, dann hätte ich einiges Verständnis dafür, dass man sagen würde, hier habe nun die Hotellerie ein echtes Konkurrenzproblem. Ich hoffe nicht, dass solche Mehrwertsteuererhöhungen bei uns so rasch kommen. Aber sie sind nicht völlig auszuschliessen, wenn man daran denkt, was alles bezüglich der Demographie in der Sozialversicherung noch auf uns zukommen könnte. In diesem Falle hätte ich natürlich Verständnis dafür, dass man sagen würde: Dann muss ein Sondersatz möglich sein, der irgendwo im Mittel der Sondersätze unserer Nachbarn ist, vielleicht etwas unter dem, was bei uns der Normalsatz ist.

Aber das, was der Ständerat jetzt in Bezug auf die neue Finanzordnung vorsieht, ist eine Blankovollmacht, von der ich befürchte, dass sie dann ganz sicher zu einem Sondersatz in einer Grössenordnung führen wird, die erheblich unter den Sondersätzen unserer Nachbarn sein wird. Das ist - ich muss das ehrlich sagen - vom Wettbewerb her relativ schwer zu rechtfertigen. Ich werde dort diese Formel im Namen des Bundesrates natürlich bekämpfen müssen.

Aber hier geht es um eine Übergangsbestimmung, die aus der Sicht des Bundesrates durch andere Massnahmen abgelöst werden sollte. Das ist der Grund dafür, dass der Bundesrat Ihnen empfehlen kann, dieser Vorlage hier zuzustimmen.