Michel Matthias · Ständerat · 2024-06-04
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2024-06-04
Wortprotokoll
Ich setze mich für die Mehrheit der Kommission und damit für Eintreten ein. Ich meine, der Wert der Baukultur ist anerkannt, auch Kollege Würth hat ihn nicht bestritten. Die Frage ist, welche Rolle dem Bund zukommt und ob das gesetzlich überhaupt ein Abbild finden soll. Aus meiner Sicht und Erfahrung wurde vor allem dem denkmalschützerischen, aber auch dem historischen Aspekt der Baukultur bisher sehr stark Rechnung getragen. Auch das NHG aus dem Jahre 1966 - es ist fast so alt wie ich selber - ist sehr historisch geprägt. Damals sprach man noch nicht von der gegenwärtigen Baukultur. Ich finde aber, Baukultur, Heimat ist auch Gegenwart, und unsere Gegenwart ist die Vergangenheit der Zukunft. Dieses Ungleichgewicht darf, glaube ich, behoben werden und wird heute auch schon behoben durch das Engagement von Gemeinden, Kantonen und auch vom Bund. Und dann darf man das auch in ein Gesetz schreiben.
Heute wird das NHG überstrapaziert. Wenn Kollege Würth ganz stringent wäre, müsste er eigentlich sagen, dass der Bund die Finger davon lassen solle, aber so weit geht er nicht. Es ist eine Frage der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, und dieser Diskussion stelle ich mich sehr wohl: Man kann im Paket die Aufgabenteilung definieren, man kann sagen, wem man die Aufgaben ausschliesslich zuweisen will, aber in diesem Fall könnte man heute gar keinen Gesetzesartikel streichen, weil die Baukultur ja dort gar nicht vorkommt. Wenn man diesen Artikel allerdings im Gesetz hätte, könnte man ihn auch wieder streichen, wenn das dann der Wille hinter einer neuen Aufgabenzuteilung wäre - so weit sind wir aber noch nicht.
Ich habe mich mit Davos beschäftigt. Davos ist ja bekannt für die Erklärung von Davos, das sind internationale Richtlinien, für die sich die Schweiz anerkanntermassen stark engagiert hat. Davos selber referenziert in seiner Ortsentwicklung sehr stark auf das Qualitätssystem der hohen Baukultur, das sich, wie gesagt, aus den internationalen Richtlinien ableitet. Ich finde, die hohe Baukultur ist definiert, es gibt acht Kriterien, und man richtet sich danach, weshalb der Begriff der hohen Baukultur durchaus auch in einem Gesetz zur Anwendung kommen darf. Man scheut hier diesen Begriff, obwohl er eigentlich definierbar ist. Überall sonst lechzen wir und fordern wir übergeordnete Standards, ohne dass diese die Autonomie vor Ort einschränken, aber dafür geben sie eine Richtschnur. Es kommt mir heute etwa so vor: Auf lokaler, kantonaler Ebene wird viel getan, und wir haben internationale Richtlinien, nach denen man sich anerkanntermassen auch richtet, aber in der schweizerischen Gesetzgebung hat der Begriff keine Verankerung.
Es geht ja über Heimatschutz und Baukultur hinaus: Der Tourismus wirbt mit Baukultur. Auf einer Webseite des Schweizer Tourismus-Verbands lese ich von einer Studie, wo propagiert wird: "Zukünftig liegen mögliche Handlungsachsen zur schonenden und nachhaltigen Inwertsetzung von Landschaft und Baukultur im Tourismus zunächst im Bereich der Verbesserung der Rahmenbedingungen, etwa mit der Umsetzung der Ziele des Natur- und Heimatschutzgesetzes zugunsten hochwertiger Landschaften und hoher Baukultur [...]." Es wird also geworben mit Baukultur, auch mit heutiger Baukultur.
Dann habe ich auch die Resultate aus der Vernehmlassung angeschaut, bzw. ich habe geschaut, ob es dort genauso viel Opposition gab wie heute von der Minderheit. Dem ist nicht so. Kritische Parteien - die Mitte, aber auch die FDP - waren zwar skeptisch, aber nicht ablehnend. Man hatte Angst, dass mit der Gesetzesänderung Mittel verschwendet würden, viel administrativer Aufwand generiert würde usw. Diese Skepsis haben wir, glaube ich, in der Kommission ernst genommen. Es wurde von der Kommissionspräsidentin erwähnt, dass wir diese Gesetzesbestimmungen entschlackt haben. Um die Vorlage hier zu entschlacken, sollten wir eintreten. Das kommt hier zum Ausdruck, indem die Kommission erstens einen Artikel, den Subventionsartikel, streicht. Es soll keine neuen Subventionstatbestände geben, kein Missverständnis kreiert werden. Zweitens haben wir auch den Artikel mit der hohen Baukultur entschlackt, wir wollen hier kein übersteigertes Verständnis dieser Baukultur.
Ich habe hier auch keine Angst, dass das ein sogenanntes Einfallstor wäre. Wenn schon, müsste man den Vorwurf machen, dass man bisher durch den Bund gewisse Organisationen des Natur- und Heimatschutzes unterstützt hat, quasi in Überstrapazierung des NHG. Aber das wurde bisher nicht bemängelt, und wir haben auch die entsprechenden Budgets jeweils gutgeheissen.
Jetzt wird noch die Wohnungsnot vorgebracht. Aber die Verdichtung, die ja alle wollen, scheitert häufig auch an baukulturell guten Projekten. Dann fehlt es an der Akzeptanz. Gute Baukultur und Verdichtung sind kein Widerspruch, im Gegenteil, das lässt sich bestens kombinieren.
Vielleicht noch etwas zum Wort "Zwängerei": Es stimmt, dass wir das schon zweimal in diesem Saal debattiert haben. Aber damals waren die Voten: nicht an dieser Stelle, nicht jetzt. Man war nicht gegen das Engagement des Bundes in der Baukultur und hat das nicht materiell abgelehnt. Die materielle Diskussion führen wir heute.
Noch ein letztes Wort, die Kommissionspräsidentin hat es erwähnt: Fast zufällig ist noch das Kulturförderungsgesetz hier angehängt, weil es eine neue Art von Kredit gibt. Dort haben wir die Filmförderung noch untergebracht. Es war in der Kommission unbestritten, dass der Filmförderung zwar nicht mehr Geld, aber Geld in einer anderen Form, in Form eines Verpflichtungskredits, bereitgestellt werden soll. Das ist unbestritten. Sollten Sie nun nicht eintreten, läge es an der WBK-N, diesen Tatbestand, den Verpflichtungskredit zur Filmförderung, auf einer anderen Piste, auf einem anderen Weg unterzubringen. Das sei einfach gesagt. Auch wenn Sie für Nichteintreten votieren, äussern Sie sich nicht gegen die Änderung betreffend Verpflichtungskredit beim Film.
Mit diesen Worten bitte ich Sie im Namen der Mehrheit und auch im Interesse aller Kantone, die das wollen, um Eintreten.