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Wermuth Cédric · Nationalrat · 2024-06-04

Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-06-04

Wortprotokoll

Was wir heute hier machen, würde man in der Psychologie wahrscheinlich eine Ersatzhandlung nennen. Weil wir offenbar in diesem Saal - da hat Herr Wettstein recht - noch nicht ernsthaft über die finanzpolitischen Realitäten diskutieren können, müssen wir halt dieses Theater "Das reichste Land der Welt hat offenbar kein Geld, um anständige Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zu bezahlen" noch etwas weiterspielen.

Das führt dann zu sehr komischen Nichtlösungen, die wir auf den Tisch legen, nämlich zu solchen, wie wir sie heute mit der Kürzung des Bundesbeitrages an die Arbeitslosenversicherung (ALV) vor uns haben. Dieser Vorschlag fusst auf mehreren höchst fragwürdigen Annahmen, um es nett zu formulieren.

Erstens ist es nicht der Bund, der diese Versicherung alleine trägt, sondern sie ist eine gemeinsame Institution des Bundes und der Sozialpartner, und die Sozialpartner sind übersetzt die Unternehmen und die Lohnabhängigen. Wenn der Bund seine Beiträge kürzt, dann fallen die Aufgaben der ALV [PAGE 1026] nicht weg. Nehmen Sie nur schon die Leistungen, die an sogenannte Nichtleistungsbezügerinnen und -bezüger ausbezahlt werden, also an Personen aus der Sozialhilfe, geflüchtete Menschen, Menschen mit Familiennachzug oder Menschen, die eine IV-Rente beziehen. Diese Leistungen sind öffentlich relevant und bleiben bestehen. Das Einzige, was Sie mit der Streichung des Bundesbeitrages erreichen, ist, dass Sie diese Last auf die Unternehmen und auf die Lohnabhängigen überwälzen. Eigentlich war für 2027 eine Senkung der ALV-Beiträge vorgesehen. Das wird mit dieser Massnahme nicht mehr möglich sein. De facto ist das eine versteckte Steuererhöhung für die breite Bevölkerung, zu deren Lasten wir hier das Bundesbudget kurzfristig sanieren wollen.

Zweitens zweifeln wir, einfach aus der Geschichte heraus, die unterstellten Annahmen, die hier gemacht werden, schon an und finden sie sehr mutig. Die Geschichte zeigt, dass Wirtschaftskrisen in den letzten Jahren meist schneller kommen, als wir erwarten, und auch schneller auf die ALV durchschlagen. In den 90er-Jahren z.[NB]B. sind die jährlichen Ausgaben dieser Versicherung innert nur zwei Jahren um 4,6 Milliarden angestiegen. Bei der Dotcom-Blase waren es 3,3 Milliarden in drei Jahren, und in der Finanzkrise waren es in einem Jahr sogar 2,6 Milliarden. Deshalb warnt übrigens auch die Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der ALV vor dieser Massnahme, weil sie nicht krisensicher ist.

Was wir jetzt mit dieser Vorlage zu tun versuchen, hat übrigens auch eine Vorgeschichte. Man hat das schon einmal gemacht, mit zweifelhaftem Ergebnis: In den Jahren von 2006 bis 2008 ist ebenfalls im Rahmen eines Entlastungsprogramms der Bundesbeitrag reduziert worden. Und was kam dann? Die Finanzkrise 2007. Die Folge waren Beitragserhöhungen und ziemlich schmerzhafte Leistungskürzungen, gerade für junge Menschen im AVIG. Das kann wirklich nicht Sinn und Zweck einer doch relativ kurzfristigen finanzpolitischen Übung sein.

Das meines Erachtens absurdeste Argument, das hier angeführt wird, ist dasjenige, wonach der Bund in der Corona-Pandemie der ALV grosszügig geholfen habe. Es war sicher richtig, dass der Bund geholfen hat. Nur ist die ALV ja kein Selbstzweck und hat von diesen Geldern nicht profitiert. Vielmehr haben die Angestellten dieser Versicherung glücklicherweise Hervorragendes geleistet, um die Wirtschaftskrise von diesem Land abzuwenden. Jetzt sozusagen zu argumentieren, diese Versicherung müsse dankbar sein für die Unterstützung des Bundes, leuchtet mir nicht ein. Vor allem aber schaffen wir einen komischen Moral Hazard. Kein einziges Bundesamt oder keine Bundesinstitution hat mit dieser Argumentation noch ein Interesse daran, eine Aufgabe, mit der sie vom Bund kurzfristig beauftragt wird, sauber und im Budget auszuführen, da sie nachher dafür bestraft wird, dass sie die Gelder sinnvoll verwendet hat. Es kann wirklich nicht[NB]im[NB]Sinne[NB]dieses Parlamentes sein, dieses Signal auszusenden.

Wenn Sie wirklich auf dieses Gesetz eintreten wollen - das wird die Sozialdemokratische Fraktion nicht machen -, dann würden wir Ihnen beliebt machen, bei Artikel 120b des Arbeitslosenversicherungsgesetzes der Minderheit Wermuth zu folgen. Für diese Ausfälle aufseiten der Lohnabhängigen und der Unternehmen respektive für die Mehrbelastung sollte eine Lösung vorgesehen werden, wie wir sie in den letzten Jahren schon höchst erfolgreich vorgesehen haben, nämlich mit der Weiterführung des Solidaritätsprozents. Dieses galt in den letzten Jahren bereits auf Löhnen über 150[NB]000 Franken, das ist ungefähr der versicherte Lohn, und wurde 2023 aufgehoben, das praktisch ohne öffentliche Diskussion. Warum? Weil es de facto praktisch niemand gemerkt hat. Es geht hier um eine Zusatzabgabe auf wirklich sehr hohen Löhnen, die jetzt auch in den letzten Jahren am stärksten gestiegen sind und die absolut in der Lage wären, diese Zusatzbelastung zu tragen, ohne dass wir die Kaufkraft der breiten Bevölkerung gesamthaft schmälern, indem die Lohnbeiträge für alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sinnlos erhöht würden.

Im Namen der Sozialdemokratischen Fraktion schlage ich Ihnen vor - ohne auf die Argumente einzugehen, die Kollegin Funiciello ausgeführt hat -, den Minderheitsanträgen auf Nichteintreten und Rückweisung zuzustimmen. Es gibt bessere Lösungen als die Auslagerung der Bundesprobleme an die Arbeitslosenversicherung. Wenn man das hier schon tun will, dann gilt es, doch bitte dafür zu sorgen, dass im Sinne der Stärkung der Kaufkraft der breiten Bevölkerung nur diejenigen belastet werden, die diese Zusatzbelastung auch tragen können. Ich erinnere Sie daran, wie wir in diesem Rat um jedes Promille an Lohnbeiträgen gestritten haben, und wir werden in den nächsten Monaten noch weiter darüber streiten. Es ist kaum im Sinne dieser Debatte, jetzt voreilig eine Senkung der ALV-Beiträge zu verschenken.

Ich danke Ihnen, wenn Sie den Minderheitsanträgen zustimmen.