Würth Benedikt · Ständerat · 2024-06-04
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-04
Wortprotokoll
Es geht hier um die Umsetzung der Motion Pult 21.4403, "Unabhängige Kommission für NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter". Es ist wichtig, die Vorgeschichte zu kennen: Kollege Pult verlangte in seiner Motion die Schaffung einer unabhängigen Kommission. Das haben wir jetzt umgesetzt. Von Bremsen kann keine Rede sein. Ebenfalls verlangte Kollege Pult in seiner Motion, dass geprüft wird, ob die Kommission auch entsprechende Empfehlungen bei Kulturgütern aus anderen, namentlich kolonialen Kontexten abgeben soll. Das war ein Prüfungsauftrag, auch diesen haben wir umgesetzt. In der Motion waren auch verschiedene Rahmenbedingungen formuliert. Wir haben damals im Einklang mit dem Bundesrat gesagt, man solle keine [PAGE 427] Rahmenbedingungen formulieren, sondern im Rahmen einer konkreten Vorlage die entsprechenden Beschlüsse fassen.
Ich fasse zusammen: Wir haben Wesentliches bereits umgesetzt. Wir schaffen eine Kommission, wir weiten den Geltungsbereich auf den kolonialen Kontext aus. Wenn man den Status quo anschaut, sieht man, dass es lediglich eine Anlaufstelle für Raubkunst beim Bundesamt für Kultur gibt. Das ist eine Anlaufstelle, die eigentlich nur für Anfragen zuständig ist, welche die Kunstsammlungen des Bundes, des Schweizerischen Nationalmuseums oder der Schweizerischen Nationalbibliothek betreffen. Wir machen also einen grossen Schritt - einen grossen Schritt, das möchte ich hier deutlich unterstreichen.
Die strittige Frage - Kollegin Wasserfallen hat sie vorhin erwähnt - ist, ob man diese Kommission einseitig oder zweiseitig anrufen können soll. Das war schon eine Diskussion im Rahmen der Behandlung der Motion Pult. Die Kommissionsmehrheit sagt Ja zu den Fortschritten, sie sagt aber Nein zur einseitigen Anrufung durch Dritte. Was würde eine einseitige Anrufung heissen? Gemäss Antrag der Minderheit könnten Dritte auch gegen den expliziten Willen der rechtmässigen Eigentümer oder Besitzer vorgehen. Und wieso ist das heikel? Die Geschichte zeigt, dass Kulturgüterstreitereien immer ausserordentlich komplex sind. Diese Kulturgüter haben typischerweise eine wechselhafte, komplexe Geschichte. Ich habe das selber beim Kulturgüterstreit zwischen den Kantonen St.[NB]Gallen und Zürich um den St.[NB]Galler Globus hautnah erlebt, da wurde es mitunter sehr emotional. Es ist ein kleines Beispiel - allerdings ein Beispiel für einen innerschweizerischen Konflikt -, das zeigt, wie anspruchsvoll solche Auseinandersetzungen sind.
Meines Erachtens wird in diesem Kontext, in diesem ganzen Umfeld sehr schnell von einem historischen Unrecht gesprochen. Das ist eben genau der Punkt, der geklärt werden muss. Meines Erachtens und nach Auffassung der Mehrheit kann nur dann ein guter Prozess erfolgen, wenn beide Parteien damit einverstanden sind, dass die Kommission involviert wird. Kollegin Wasserfallen hat eigentlich meine Haltung schon etwas dargelegt. Ich bin klar der Meinung, dass es aktivistische Kreise gibt, die sich gerade beim Kulturgütertransfer im kolonialen Kontext profilieren. Ich gebe Ihnen auch hier ein Beispiel, über das in der Zeitung berichtet wurde: Eine relativ kleine Gruppe aus meinem Kanton hat behauptet, man müsse jetzt eine Mumie, die Schepenese, aus der Stiftsbibliothek St.[NB]Gallen nach Ägypten zurückführen. Es gab sogar Demonstrationen. Solche Kreise können diese Kommission arbeiten lassen, und das auch noch zulasten der öffentlichen Hand, zulasten der Steuerzahlenden. Das kann es doch nicht sein.
Kollegin Wasserfallen hat gesagt, die Eintrittsvoraussetzungen seien hochschwellig. Das glaube ich nicht. Provenienzforschung zu betreiben ist mit einem gewissen Aufwand verbunden, aber auch hier geben wir ja Hilfestellungen mit der Plattform für Provenienzforschung, die nun eingerichtet wird und die auch mit Mitteln alimentiert wird. Das ist in dieser Vorlage auch enthalten.
Weiter muss nachgewiesen werden, dass ein Dissens besteht. Das ist nicht so schwierig. Wenn man sich nicht einig ist, besteht ja ein Dissens, und dann gelingt dieser Nachweis relativ schnell.
Im Kulturgütertransfergesetz, das massgeblich ist, lesen Sie in Artikel 2 Absatz 2bis, der gemäss Entwurf des Bundesrates neu eingeführt wird, die Begriffsbestimmung von historisch belastetem Kulturerbe, also die Voraussetzung, die erfüllt sein muss, damit die Kommission auf ein Gesuch eintritt: Es seien Kulturgüter, deren Herkunft oder Eigentumsverhältnisse Fragen aufwerfen würden. Das ist eine sehr niederschwellige Formulierung und damit eine sehr niederschwellige Eintrittsvoraussetzung. Wenn man dann auch noch mitberücksichtigt, dass der Begriff "kolonialer Kontext" relativ auslegungsbedürftig ist, kann man nicht behaupten, die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um an diese Kommission zu gelangen, seien hochschwellig.
Es ist ja auch der Sinn der Kommission, dass man sie relativ niederschwellig anrufen kann. Aber gerade unter Berücksichtigung dieser Niederschwelligkeit ist es eben zentral, dass beide Parteien oder alle Akteure - das ist der Gegenstand des Mehrheitsantrages - in einem Vorverfahren involviert sind und sich damit einverstanden erklären, dass man diese Kommission anruft. Das entspricht dem schweizerischen Verständnis. Für solche komplexe historische Situationen braucht es einen sachlichen Dialog zwischen allen Beteiligten und nicht die Möglichkeit, die Kommission einseitig und letztlich eben doch auf einer konfrontativen Basis anzurufen.
Dieser Entscheid hier ist meines Erachtens ziemlich wichtig. Folgen Sie der Mehrheit. Ich wiederhole es: Auch wenn Sie der Mehrheit folgen, erzielen wir einen deutlichen Fortschritt gegenüber dem Status quo.