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Gutjahr Diana · Nationalrat · 2024-06-04

Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-06-04

Wortprotokoll

Diese parlamentarische Initiative geht auf das Jahr 2022 zurück und wurde im September 2023 von unserem ehemaligen Kollegen und heutigen Ständerat Regazzi eingereicht.

Zur Erinnerung: Wegen verschiedener Engpässe kam es auf dem sogenannten Markt für elektrischen Strom zu einem erheblichen Preisanstieg. In Einzelfällen stieg der Strompreis um über 1000 Prozent, und im Durchschnitt lag der Anstieg im sogenannten freien Markt bei etwa 400 Prozent. Doch auch in der Grundversorgung sind die Preise angestiegen. Vom Jahr 2022 auf das Jahr 2023 wurde der Strom in der Grundversorgung um etwa 27 Prozent teurer, und von 2023 auf 2024 ist der Strompreis nochmals um rund 18 Prozent gestiegen. Das ist der Schweizer Median gemäss Elcom.

Der Blick nach vorne zeigt, dass der Anstieg der Strompreise wohl noch weiter anhalten wird. Solange die Schweiz ihre Stromproduktionskapazitäten nicht ausgebaut hat, ist die Knappheit weiterhin Realität. Dass das Bundesamt für Energie aus der Winter-Energiespar-Initiative eine dauerhafte Allianz gemacht hat oder machen will, zeugt von der andauernden Knappheitslage in der Zukunft. Der Vorstoss greift also ein Problem auf, das Ende 2022 aktuell war und auch heute noch immer aktuell ist. Die Strompreiserhöhung in der Grundversorgung ist viel stärker als die Inflation. Sie ist also auch grösser als mögliche Lohnerhöhungen, respektive Lohnerhöhungen schlagen sich auch immer wieder auf die Produkte nieder. Damit verringert der Strompreisanstieg die Kaufkraft der Haushalte.

Diese parlamentarische Initiative will nun eine Lösung gegen diese Kauf- und Wirtschaftskrafterosion bereitstellen. Sie verlangt nämlich die Herabsetzung des Mehrwertsteuersatzes des Stromes vom Normalsatz auf den reduzierten Satz, dass dieser also gleich besteuert wird wie andere Güter des täglichen Bedarfes wie Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, Medikamente sowie Eintritte an Sport- und Kulturveranstaltungen, die mit einem reduzierten Satz von 2,6 Prozent besteuert werden. Diese Entlastung ist eine Massnahme gegen die Erosion von Kauf- und Wirtschaftskraft. Als die Mehrwertsteuer eingeführt wurde, wurde der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfes eingeführt. Die Überlegung dahinter war und ist weiterhin, dass einige Güter so grundlegend für den Alltag aller Haushalte sind, dass diese reduziert besteuert werden müssen.

Es ist also kaum zu bestreiten, dass Strom auch zu diesen Gütern gehört. Eine Senkung auf den reduzierten Steuersatz würde die Haushalte in Bezug auf ihre Stromrechnungen um rund 5 Prozent entlasten. Zum Schluss, denken wir daran: Strom begleitet uns täglich mehrfach und kann faktisch nicht ersetzt werden. Es ist deshalb nichts anderes als logisch, dass man auch den Strom dem reduzierten Satz der Mehrwertsteuer unterstellt, wie eben alle anderen Güter des täglichen Bedarfes auch.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung der parlamentarischen Initiative in der ersten Phase. Insbesondere erhoffe ich mir von der linken Ratsseite, die sich immer wieder für die Konsumenten und tiefere Preise einsetzt und nun auch private Haushalte entlasten könnte, dass sie diese parlamentarische Initiative unterstützt und damit Farbe bekennt.

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