Weichelt Manuela · Nationalrat · 2024-06-05
Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2024-06-05
Wortprotokoll
Die Subkommissionen Gerichte/Bundesanwaltschaft haben den Geschäftsbericht 2023 des Bundesgerichtes ein erstes Mal im Mai in Lausanne mit den Gerichtspräsidien, dem Generalsekretär und den Mitgliedern der Verwaltungskommission behandelt. Ein zweites Mal haben wir den Geschäftsbericht in der Plenarversammlung Ihrer Geschäftsprüfungskommission diskutiert.
Wie Sie wissen, übt die Bundesversammlung die Oberaufsicht über das Bundesgericht aus. Das Bundesgericht übt seinerseits die Aufsicht über das Bundesstrafgericht, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundespatentgericht aus. Ich möchte Sie nicht mit Zahlen langweilen; Sie alle haben Zugang zum sehr interessanten Geschäftsbericht, der in den Augen unserer Kommission für Rechtsfragen auch wichtige Hinweise für den Gesetzgeber enthält.
Im vergangenen Jahr wurden beim Bundesgericht rund 7560 neue Fälle eingereicht, was leicht mehr ist als im Vorjahr. Ähnlich viele Fälle konnten erledigt werden, die Erledigungsquote liegt bei 98 Prozent. Der Überhang liegt bei etwa 200 Fällen pro Jahr, was sich kumuliert. Die Zahl der Pendenzen liegt gerundet bei 3600. Die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt unverändert knapp 200 Tage. Das Gericht ist seit 2020 an einer Reorganisation. Dies führte dazu, dass ab dem[NB]1.[NB]Januar 2023 das Steuerrecht von der überlasteten Zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung an die unterbesetzte Dritte öffentlich-rechtliche Abteilung in Luzern verlegt wurde, um die Belastung der Abteilungen auszugleichen. Es wurden aber auch noch andere Reorganisationsmassnahmen getroffen. In der Frühjahrssession wählten wir zwei Bundesrichter - eine Massnahme, die hoffentlich auch zur Entlastung führt.
Das Bundesgericht hat uns auch immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass wir darüber nachdenken müssen, welche Funktion das oberste Gericht eines Staates wirklich haben soll: Sollen 40-Franken-Beschwerden in Strafsachen mit Strafzetteln wirklich das Bundesgericht beschäftigen? Und natürlich ist der Gesetzgeber bezüglich der Pendenzen auch nicht unschuldig, denken wir an die Gesetzesänderungen, gerade bei der Strafprozessordnung.
Justitia 4.0 ist ein Thema, das uns, aber auch die Finanzkommission, schon länger beschäftigt. Das Projekt wird gemeinsam vom Bundesgericht, von den Kantonen, den Gerichten, den Staatsanwaltschaften und der Anwaltskammer getragen. Im letzten Herbst wurde das Projekt Justitia 4.0 von der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) geprüft. Die Projektleitung hat uns bestätigt, dass sie die Empfehlungen der EFK aufnehmen kann. Die Finanzen und die Gesamtverantwortung dieses Projektes bleiben aber für unser Parlament ein Thema.
Wir haben weiterhin Probleme mit einzelnen Richterpersonen, deren Sozialverhalten immer wieder Anlass zu Diskussionen und Konflikten gibt. Sichtbar wird immer wieder die fehlende Organ- und Disziplinaraufsicht. Es gibt nur eine eingeschränkte Organaufsicht des Bundesgerichtes über die[NB]erstinstanzlichen eidgenössischen Gerichte. Eine klare Trennung zwischen Disziplinar- und Organaufsicht ist oft nicht möglich, so kann zum Beispiel ein personelles Problem zu einem strukturellen Problem werden.
Die Disziplinaraufsicht gegenüber Richterpersonen auf Bundesebene stellt insbesondere aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit und der Selbstverwaltung der Gerichte eine staatspolitische Herausforderung dar. Sanktionen gegenüber gewählten Richterpersonen sind gesetzlich nicht vorgesehen. Richterpersonen an erstinstanzlichen eidgenössischen Gerichten können einzig vom Parlament nicht wieder- oder abgewählt werden. Dieser Alles-oder-nichts-Mechanismus in Disziplinarangelegenheiten an erstinstanzlichen Gerichten wird sowohl von den GPK als auch von der Verwaltungskommission des Bundesgerichtes als unbefriedigend betrachtet. Reorganisationen aufgrund personeller Probleme sieht das Parlament nicht als Lösung.
Da es sich bei der Organ- und Disziplinaraufsicht um eine Frage von grundlegender staatspolitischer Bedeutung handelt, haben die beiden GPK zwei juristische Gutachten in Auftrag gegeben, deren Analyse wir zurzeit vornehmen. Sie werden also bezüglich allfälliger Gesetzesänderungen in den nächsten zwei Jahren noch mehr hören.
Zum Schluss bleibt mir, dem Präsidenten des Bundesgerichtes und allen Mitarbeitenden der eidgenössischen Gerichte ein grosses Dankeschön für ihre Arbeit auszusprechen. Eine gut funktionierende Justiz ist für eine Demokratie unabdingbar.
Ich bitte Sie, den Geschäftsbericht zu genehmigen.