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Michel Matthias · Ständerat · 2024-06-05

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2024-06-05

Wortprotokoll

Ich teile die Analyse, die Besorgnis und den Appell an den Gerichtshof, wie sie im Antrag der Kommission für Rechtsfragen enthalten sind, und auch die Aufforderung an den Bundesrat, sich entsprechend den Vorgaben im Antrag der Kommission für Rechtsfragen im Europarat einzubringen. Auch die kritischen Feststellungen und Vorschläge der Kommission für Rechtsfragen unterstütze ich. Das sind klare Analysen und Botschaften. Sie wurden und werden heute im Rat ausreichend begründet.

Entsprechend beschränke ich mein Votum auf meinen Antrag, der nur den letzten Absatz der Erklärung betrifft. Denn die erwähnte Klarheit und die Qualität der Erklärung nehmen im letzten Passus deutlich ab. Dort wird gemäss Antrag der Kommission für Rechtsfragen geschrieben, dass die Schweiz "keinen Anlass sieht, dem Urteil des Gerichtshofs vom 9.[NB]April 2024 weitere Folge zu geben". Der Hinweis, dass die Schweiz die menschenrechtlichen Anforderungen des Urteils erfüllt, bleibt in meinem Antrag bestehen. Ich beantrage einzig, den Passus, wonach keine weitere Folge zu geben sei, zu streichen. Weshalb?

Erstens ist dieser Passus unnötig. Wir stellen ja in der Erklärung fest, dass das Gericht einerseits seine Grenzen überschreitet und dass wir anderseits die menschenrechtlichen Anforderungen des Urteils angesichts bisheriger und laufender Bestrebungen als erfüllt betrachten. Wenn dem so ist, wenn wir das also glauben, dann stellt sich die Frage gar nicht mehr, ob wir dem Urteil folgen oder nicht. Es ist ja erfüllt, soweit wir es überhaupt erfüllen müssen. Die Frage des Folgegebens stellt sich gar nicht mehr, sie ist obsolet. Wir sollten diesen Begriff eigentlich vermeiden.

Zweitens haben Sie selber festgestellt, wie der Antrag der Kommission für Rechtsfragen extern ankommt. Der Passus, [PAGE 462] wonach keine weitere Folge zu geben sei, wird weitherum falsch verstanden. Selbst die meist sachlich beobachtende "NZZ" titelt "Ständeratskommission fordert den Bundesrat auf, das Klima-Urteil des EGMR zu ignorieren". Das titeln die "NZZ" und x andere auch, und darauf folgt im selben Blatt gleich die Kritik eines anerkannten Staatsrechtlers, Professor Jörg Paul Müller, wonach die Nichtbeachtung oder die Ignoranz des Urteils einen Rechtsbruch bedeuten würde. Also alle klammern sich an diese Ignoranz.

"Nein, nein, das wird ja alles falsch verstanden", wird dann aus Kreisen der Kommission für Rechtsfragen gesagt, man sagt, wir wollen weder ein Urteil ignorieren noch den Gerichtshof missachten. Keines der Mitglieder unserer Kommission will die Erklärung so verstanden haben, so habe ich es gehört, dass sie ein Ignorieren des Urteils oder eine[NB]Missachtung[NB]des Rechtsstaates oder des EGMR bedeuten solle. Weshalb setzen wir eine solch missverständliche Redewendung in die Welt, wenn wir sie dann immer wieder erklären müssen? Genau deshalb wirkt eine solche Erklärung des Nichtfolgegebens reaktionär, auch wenn sie nicht so gemeint ist.

Dann werden wir auch instrumentalisiert, und zwar von zwei Seiten. Diejenigen, die das EGMR-Urteil als für die Schweiz wegweisend erachten, werfen uns Ignoranz und Missachtung rechtsstaatlicher Institutionen vor, dies aus rein opportunistischen Gründen, weil wir uns klimapolitisch nicht bewegen wollten. Instrumentalisiert werden wir auch von erklärten Gegnern internationaler Verpflichtungen wie etwa der EMRK oder der Institution EGMR, also von denjenigen, die sogar austreten wollen. "Falsch!", sagen wir beiden Seiten. Wir verweisen ja im letzten Passus auf die bisherigen und laufenden klimapolitischen Bestrebungen und dass wir angesichts dessen dem Urteil nun keine weitere Folge geben. Das heisst, so interpretiere ich es, dass wir dem Urteil eigentlich nachkommen mit unseren bisherigen und laufenden Bestrebungen, aber nur darüber hinaus, im Weiteren, dann nicht.

Das heisst nichts anderes, als dass wir uns nun mit denjenigen beschäftigen müssen, die uns von rechts aussen oder von links-grün aussen instrumentalisieren. Als Mitglied des Ständeratsgremiums möchte ich nicht instrumentalisiert werden. Ich möchte auch nicht unnötige Energie darauf verschwenden, aller Welt erklären zu müssen, wie wir verstanden werden wollen. Helfen wir also allen, die uns richtig verstehen und richtig verstehen wollen, und formulieren wir den letzten Absatz unmissverständlich.

In den letzten Tagen habe ich gehört, dass das blosse Weglassen des Nichtfolgegebens die Erklärung abschwächen würde. Ich meine, genau das Gegenteil ist der Fall. Die Erklärung der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates beginnt staatsmännisch mit der Würdigung der EMRK und des EGMR. Darauf folgt eine differenzierte Erklärung unserer Bedenken, unseres Appells und unserer Erwartungen an den Bundesrat. Das ist aus meiner Sicht schlüssig. Es lässt sich auch juristisch und rechtsstaatlich vertreten und ist glaubwürdig. Einzig der Schluss der Erklärung ist unnötig verwirrend. Er wird der Qualität der gesamten Erklärung nicht gerecht, und das ist eine Schwächung.

Gerade ihr Schluss schwächt die Erklärung ab. Halten wir doch unser Land weltweit als Rechtsstaat hoch, und sehen wir gerade darin auch unsere Glaubwürdigkeit auf dem internationalen Parkett. Das unterstreichen wir z.[NB]B. mit der aussenpolitischen Strategie, die wir heute Morgen zur Kenntnis genommen haben. Ebendiese Stärke der Schweiz als glaubwürdiger Rechtsstaat leidet, wenn wir uns eine rechtsstaatlich unkorrekte oder bedenkliche Haltung, ja ein reaktionäres Vorgehen vorwerfen lassen müssen. Die Formulierung des Nichtfolgegebens wirkt, auch wenn sie nicht so gemeint ist, trotzig statt überlegen. Also: Mit dem Weglassen einer unnötigen wie missverständlichen Formulierung wird die Gesamterklärung stärker und glaubwürdiger.

Weiter wird gesagt - auch das habe ich gehört -, dass das Ganze ein Hype sei, ein mediales Geschrei, das irgendwann wieder verebben werde. Unsere Erklärung, schriftlich niedergelegt, wird aber bleiben, schwarz auf weiss. Wollen wir das in unseren Büchern? Wollen wir damit ein Präjudiz oder eine Einladung dafür schaffen, solches bei Gelegenheit zu wiederholen, also Gerichtsentscheide nicht zu befolgen oder als nicht befolgungswürdig zu bezeichnen? Diese Tür möchte ich nicht öffnen.

Abschliessend möchte ich noch an ein Denkmal erinnern, an ein Denkmal, das Sie an der Fassade unseres Bundeshauses finden, an ein Denkmal im wörtlichen Sinne: Denken Sie mal an die beiden Gerichtsschreiber, die links und rechts bei der Pforte sitzen. Der Schreiber beim linken Eingang ist ein betagter Mann, ein betagter Historiker. Er hält uns das schon geschriebene Buch entgegen, das Geschichtsbuch, das Protokoll. Es erinnert uns daran, dass wir nicht die Ersten sind, die in diesem Haus wirken, es gab schon viele vor uns. Das soll uns, etwas relativierend, Weisheit mitgeben. Auf der rechten Seite sitzt der junge Gerichtsschreiber. Er ist noch am Schreiben und mahnt uns, unsere Verantwortung wahrzunehmen, da unser Tun, unsere Haltungen und unsere Erklärungen in seinem Buch Niederschlag finden werden.

Verantwortung übernehmen - diese Verantwortung zeigt sich auch in guten, in klaren, in unmissverständlichen Botschaften. Meisseln wir unsere kritische Analyse also nicht in Form einer reaktionären Stellungnahme zu einem überschiessenden Urteil in unsere Geschichtsbücher. Nur weil das Urteil überschiessend ist, sollten wir selbst nicht überschiessen. Bleiben wir als Rechtsstaat glaubwürdig, und stärken wir damit unsere Position.

Ich danke Ihnen für die Zustimmung zu meinem Antrag.