Baader Caspar · Nationalrat · 2003-05-08
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-05-08
Wortprotokoll
Die WAK-NR hat sowohl für den Fall des Systemwechsels, wie Sie ihn jetzt beschlossen haben, als auch für den Fall der Beibehaltung des bisherigen Systems mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, am bisherigen Entscheid des Nationalrates festzuhalten, d. h. ein Bausparmodell nach Baselbieter Muster einzuführen, ohne nochmals eine materielle Diskussion zu führen. Dagegen wollen Bundesrat und Ständerat lediglich eine Verdoppelung des Abzuges bei der Säule 3a.
Die Unterschiede liegen darin, dass bei einem Bausparmodell, wie es von der Mehrheit favorisiert wird, Personen unter 45 Jahren während einer Vertragsdauer von mindestens fünf und höchstens zehn Jahren steuerfreie jährliche Einzahlungen auf ein Bausparkonto bei einer Bank von rund 12 000 Franken pro Jahr machen können. Innert zwei Jahren nach Vertragsablauf ist dann dieser Betrag zum Erwerb eines Eigenheims zu verwenden. In diesem Fall bleibt der zurückgelegte Betrag steuerfrei. Darin besteht der Unterschied zur Variante des Bundesrates und der Minderheit: Die aus den Einlagen in die Säule 3a bezogenen Beträge sind beim Rückzug steuerpflichtig, wenn auch zu einem privilegierten Satz von 20 Prozent. Aber immerhin: Sie sind steuerpflichtig, im Gegensatz zum Bausparmodell.
Erfolgt beim Bausparmodell kein Liegenschaftserwerb, so wird die Steuer nachträglich erhoben. Dasselbe gilt auch, wenn die ursprünglich erworbene Liegenschaft innert fünf Jahren veräussert wird, ohne dass eine Ersatzliegenschaft gekauft wird. Deshalb ist es falsch, Frau Genner, wenn Sie behaupten, das sei ein Steuerschlupfloch. Es ist eine Frage des politischen Willens, ob man das Bausparen begünstigen will oder nicht. Wenn man es begünstigen will, dann muss man halt diese steuerfreie Rücklagemöglichkeit schaffen. Das Ziel ist letztlich eben die Förderung einer breiteren Streuung des Wohneigentums.
Die Mehrheit der Kommission bittet Sie deshalb, dem Bausparmodell gemäss Mehrheit zuzustimmen. Die Kosten belaufen sich - geschätzt - auf 35 Millionen Franken beim Bund und auf 15 Millionen bei den Kantonen, total also auf 50 Millionen Franken.