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Brenzikofer Florence · Nationalrat · 2024-06-06

Brenzikofer Florence · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2024-06-06

Wortprotokoll

Ich spreche zu Artikel 25 in Entwurf 2. Bei der Erhöhung des Strafrahmens in Entwurf 2 zum Jugendstrafrecht haben wir eine Differenz zum Ständerat. Die Grüne Fraktion und meine Minderheit beantragen Ihnen, dem Ständerat zu folgen und das Strafmass bei Mord nicht auf sechs Jahre Freiheitsentzug zu erhöhen. Heute liegt der Strafrahmen bei vier Jahren, und dieser seit Jahren bewährte Strafrahmen würde damit um 50 Prozent erhöht. Diese Änderungen würden im Ergebnis zu einer Senkung der Voraussetzungen für eine Verwahrung führen.

In der Kommission gab es unterschiedliche Ansichten zu diesem Thema. Einigkeit bestand jedoch darin, dass wir der Sache faktenbasiert auf den Grund gehen wollen. Nur schon aus diesem Grund lehnen wir diese Verschärfung ab. Denn um diese Frage grundlegend angehen zu können, bieten uns das angenommene Postulat Engler 23.3205 sowie die Motion Fehr Düsel 24.3115 Gelegenheit. Ein Bericht zu diesen Fragen soll bereits im Jahre 2025 vorliegen.

Es geht hier um eine Sicherheitslücke bei sehr gefährlichen Jugendlichen. Härtere Strafen hindern extremistisch oder terroristisch motivierte Täter kaum daran, Taten wie den von einem Jugendlichen in Zürich verübten brutalen Mordversuch vom 2.[NB]März dieses Jahres zu begehen. Auch wenn wir alle schockiert sind und uns wirksame Massnahmen gegen Gewaltdelikte und Extremismus wünschen, müssen wir uns fragen, ob härtere Strafen wirklich die richtige Antwort darauf sind. Vielmehr sollte die Anwendung des Jugendstrafgesetzes weiterhin erzieherische und therapeutische Gesichtspunkte in den Vordergrund stellen, nicht die Bestrafung. In den Anhörungen waren denn auch alle Expertinnen und[NB]Experten[NB]grundsätzlich gegen die Erhöhung des Strafrahmens.

Das schweizerische Jugendstrafrecht gilt als Erfolgsmodell mit geringeren Rückfallquoten als punitive Modelle im Ausland. Der Bundesrat prüft derzeit die Wirksamkeit jugendstrafrechtlicher Sanktionen, um zu ermitteln, ob tatsächlich Handlungsbedarf besteht. Es sollte daher vermieden werden, bestehende erfolgreiche Konzepte ohne vorherige sorgfältige Analyse und Notwendigkeit aufzugeben. Wir dürfen nicht vergessen: Wissenschaftlich konnte die abschreckende Wirkung von Strafen noch nie bewiesen werden, weder bei Erwachsenen noch bei Jugendlichen. Lassen Sie uns daher besonnen und verantwortungsvoll handeln und das bewährte Jugendstrafrecht nicht überstürzt ändern.

Vielen Dank, dass Sie meine Minderheit in Artikel 25 Absatz 3 unterstützen.