Brenzikofer Florence · Nationalrat · 2024-06-06
Brenzikofer Florence · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2024-06-06
Wortprotokoll
Ich spreche für die Fraktion der Grünen. Wir Grünen stehen dieser Vorlage, wie hier im Rat schon mehrfach geäussert, kritisch gegenüber. Die Grünen werden diese Vorlage in der Schlussabstimmung ablehnen. Unser derzeitiges Jugendstrafrecht ist gut austariert, legt den Fokus auf die Therapierung und weist eine hohe Erfolgsquote auf. Diese Ausrichtung ist durch die neurologische Entwicklung und den Reifungsprozess junger Menschen gerechtfertigt, deren Gehirnregionen für die Kontrolle destruktiven Verhaltens teilweise bis ins Alter von 25 Jahren noch nicht vollständig ausgebildet sind. Das Jugendstrafrecht verfolgt zu Recht eine andere Logik als das Erwachsenenstrafrecht und konzentriert sich auf erzieherische und therapeutische Massnahmen, um Heranwachsenden die Chance zu geben, ein deliktfreies Leben zu führen.
Die vorgeschlagenen Änderungen bedeuten einen Schritt in Richtung eines Präventionsstrafrechts, dessen Konzept wir entschieden ablehnen. Es gibt keinen überzeugenden Grund, anzunehmen, dass diese Änderungen die öffentliche Sicherheit oder das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung verbessern könnten.
Ich habe es bereits erwähnt: Bitte folgen Sie in Entwurf 2 bei Artikel 25 meiner Minderheit, der Minderheit Brenzikofer. In Entwurf 1 bitte ich Sie, die Minderheit Tuena abzulehnen. Hierzu möchte ich einige Worte äussern.
Zu Entwurf 1 und dem Verwahrungsautomatismus bei Artikel 64 Absatz 1: Wir plädieren hier für die Kommissionsmehrheit, die, genauso wie der Ständerat, diese gefährliche Verschärfung ablehnt. Die Schweiz wurde bereits verurteilt, weil ein psychisch gestörter Täter nicht therapiert wurde. Eine automatische Verwahrung steht im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Denn damit würden therapierbare Straftäter nicht die notwendige medizinische Behandlung erhalten. Damit würden therapierbare Täter unnötigerweise sogar eher noch gefährlicher, da sie neu therapielos in Verwahrung sässen. Zudem ist der vom Nationalrat angenommene Deliktkatalog unvollständig, und neue Definitionen im Sexualstrafrecht könnten zu unverhältnismässig vielen automatisch erfolgenden Verwahrungen führen.[NB]Schlussendlich möchte ich Ihnen zu bedenken geben, dass die Idee der automatischen Verwahrung kein vollständiges Gesetzgebungsverfahren durchlaufen hat und von Fachleuten und Kantonsvertretern ganz klar abgelehnt wird.
Das Konzept funktioniert in seiner inneren Logik nicht. Wir würden hiermit das schweizerische Jugendstrafrecht gefährden, welches international als Erfolgsmodell mit geringeren Rückfallquoten als bei punitiveren Modellen im Ausland gilt. Unser Jugendstrafrecht fokussiert auf die Therapie und zeigt hohe Erfolgsquoten.
Ich danke dafür, dass Sie meiner Minderheit und meinen Empfehlungen folgen.