Lexipedia

Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-05-08

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-05-08

Wortprotokoll

Ich bin bei dieser Frage im Moment in einem gewissen Dilemma. Ich will Ihnen das kurz erklären. Der Bundesrat ist der Meinung, dass das bisherige System, wenn man dabei bleiben wollte, eigentlich keinen Korrekturbedarf hat. Es ist ein für die Hauseigentümer günstiges System; es besteht sicherlich kein Notstand. Es ist aber aus verschiedener Sicht politisch abgenutzt, und vor allem ist es nur theoretisch ein sehr gerechtes System. Warum nur theoretisch? Im Prinzip ist es logisch: Man hat eine Naturalleistung, wenn Sie so wollen - das Wohnen im eigenen Haus -; diese hat ihren Wert und muss versteuert werden. Die Gewinnungskosten können Sie abziehen wie [PAGE 718] bei jeder Versteuerung - die Gewinnungskosten, das sind die Schuldzinsen und die Unterhaltsabzüge. Das ist in sich logisch. Man sollte in diesem System auch nicht die Abzüge irgendwo begrenzen, wie das z. B. Herr Strahm vorschlägt.

Das Problem ist ein anderes: Das Problem ist, dass dieses System in der Praxis nicht gerecht funktioniert, weil es nämlich von sehr vielen Leuten umgenutzt wird, die letztlich nur Steuern sparen wollen; damit wird das Wohneigentum nicht gefördert. Das können wir an sich belegen. Wenn wir den Systemwechsel machen würden, nämlich keinen Eigenmietwert mehr und ganz konsequent alle Abzüge streichen - es gibt dann keine Gewinnungskosten mehr, nicht wahr? -, dann würde der Fiskus um ungefähr 150 Millionen Franken besser fahren. Das heisst, das Wohneigentum in der Schweiz ist im Mittel nicht nur nicht besteuert, es ist sogar subventioniert - wenn Sie davon ausgehen, dass eine Nichtbesteuerung eine Subvention ist.

Das Interessante ist aber, dass 58 Prozent der Leute eine positive Liegenschaftsrechnung haben; sie bezahlen also Steuern. 42 Prozent haben eine negative Liegenschaftsrechnung; sie ziehen bei ihren Steuern mehr ab, als sie Eigenmietwert haben. Wenn es aber so ist, dass alle Liegenschaftsrechnungen zusammengerechnet negativ sind, bedeutet das, dass 42 Prozent der Hauseigentümer mehr abziehen, als 100 Prozent gesamthaft als Eigenmietwert angerechnet bekommen. Diese 42 Prozent sind nun interessanterweise nicht die tiefen Einkommen, sondern es sind tendenziell die höheren. Ich könnte Ihnen sogar die Detailzahlen sagen. Das ist doch ein klarer Beleg: Es ist ein System zum Steuersparen, wenn man auch sonst noch Vermögenswerte hat; es ist nicht ein System, das in diesem Sinn sehr gerecht wäre.

Das ist der Grund dafür, dass Ihnen der Bundesrat vorschlägt, das System zu wechseln. Auch das neue System ist nicht total gerecht; das Problem ist natürlich, dass es dann Gewinner und Verlierer gibt. Die Gewinner haben Freude, und die Verlierer wehren sich - wie immer, das ist ja logisch. Der Bundesrat ist aber auch der Meinung, dass es flankierende Massnahmen braucht. Sie haben das in Ihren ersten beiden Lesungen so beschlossen; Sie sind allerdings bei den flankierenden Massnahmen viel zu weit gegangen, indem das System um 480 Millionen Franken teurer wird - allerdings erst in ein paar Jahren.

Ich habe bei den Abzügen den Eindruck, es sei gar nicht allen klar, dass der Eigenmietwert dann nicht mehr bestehen würde. Sie sagen: Ja, man muss dann trotzdem in einem grossen Ausmass Schuldzinsen abziehen können. Heute ziehen Sie sie aber vom Einkommen plus Eigenmietwert ab, nachher ziehen Sie sie vom Einkommen ohne Eigenmietwert ab. Dann sind Sie schon einmal eine Stufe weiter unten. Das heisst also: Die Abzüge, die Ihnen der Bundesrat vorschlägt, sind doch schon beachtlich, wenn Sie das mitberücksichtigen. Sie helfen, neues Eigentum zu erwerben. Das braucht es - dieser Meinung sind wir auch -, nur nicht in diesem übersetzten Ausmass.

Was ist bei Ihrem Entscheid nun richtig? Wenn Sie beim Systemwechsel bleiben, so werden Sie bei der Differenzbereinigung ein Problem haben. Da muss man wahrscheinlich eine Lösung suchen, wie sie der Kommissionssprecher angedeutet hat. Es wäre sicherlich nicht die dümmste Lösung, dass man den Systemwechsel irgendwie mit einer Initiative verselbstständigt und sich dann nur auf irgendein Bausparmodell einigt. Wir sind ja nicht dagegen, wir haben nur nicht das genau gleiche Modell vor Augen.

Niemals zustimmen könnte ich aber dem, was der Ständerat macht: 170 Millionen Franken Ausfälle für das bisherige System, das an sich schon günstig ist. Das ist Wunschbedarf, das ist nicht Zwangsbedarf. Das wäre bei einer sehr guten Wirtschaftslage absolut vertretbar; es ist selbstverständlich kein fahrlässiges Paket. Aber gerade heute, wo Sie alles, was Sie hier geben, anderswo wieder einsparen müssen, meine ich, sei das so nicht gerechtfertigt. Deshalb würde ich es am ehesten begrüssen, man würde - sagen wir, in der Einigungskonferenz - eine Lösung finden, bei der Sie die Systemfrage ganz eliminieren und sie in irgendeiner Form neu aufnehmen, aber Sie lassen vielleicht das Bausparen in irgendeiner Form drin. Das wäre logisch. Aber dass mit irgendwelchen Kniffen der eine Rat jetzt einfach auf das Modell des anderen Rates umschwenkt - ohne dass Ihre Kommissionen das im Detail wirklich durchgedacht haben, auch in der Differenzbereinigung -, scheint mir ein Verfahren zu sein, das für eine derart komplexe Materie eigentlich nicht sehr seriös wäre.

Wie gesagt: Ein Systemwechsel, der so viel kostet - das trifft mich nicht mehr, denn das Inkrafttreten ist für 2008 oder 2009 vorgesehen -, scheint mir zu teuer zu sein; das ist eine zu grosse Privilegierung des Wohneigentums und würde zu Problemen im Verhältnis zu den Mietern führen. Bei allem Wohlwollen für die Förderung des Wohneigentums, die eine gute Sache ist, meine ich, man sei hier zu weit gegangen. Das ist der Grund, weshalb ich der Meinung bin, man könne jetzt beim Systemwechsel bleiben und müsse dann in der Einigungskonferenz eine vernünftige Lösung suchen.