Lexipedia

Jans Beat · Bundesrat · 2024-06-06

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-06-06

Wortprotokoll

Nochmals: In der Schweiz kann man nicht minderjährig heiraten. Das ist ja sowieso verboten. Aber jetzt gibt es Menschen, die zuwandern, zum Beispiel aus Österreich oder aus Italien oder aus Schottland. Dort ist es erlaubt, minderjährig, ab 16 Jahren, zu heiraten. Jetzt kommt ein so verheiratetes Paar in die Schweiz, und dann ist die Frage, wenn unsere Behörde das[NB]merkt:[NB]Muss[NB]man[NB]sie[NB]zwingend[NB]scheiden,[NB]auch wenn sie das nicht wollen? Sie wollen zusammenbleiben, vielleicht wegen den Kindern. Sie wollen eigentlich immer zusammenbleiben. Das ist ja die Idee, sie sind verheiratet und wollen das bleiben. Die Gründe, warum sie das wollen, sind eigentlich egal.

Im Ständerat wurde ein ganz interessantes Beispiel gebracht für Fälle, in denen das wirklich festgestellt wird: Die Behörden sehen in den Dokumenten, dass da jemand bei der Heirat minderjährig war. Jetzt müssen sie geschieden werden. Das ist quasi zwingend der Fall. Wird sich das Gericht dann um diesen Fall kümmern? So ein Scheidungsverfahren mit allem, was dazugehört, die Frage der Kinder und so weiter, ist ja sehr aufwendig. Wird sich das Gericht darum kümmern? Die Antwort ist: Nein, unsere Gerichte tun das nicht, weil sie überlastet sind - sie haben anderes zu tun als das - und weil es auch nichts bringt. Denn wenn ein solches Paar wirklich zusammenbleiben will, dann wird es mit 18 - und das ist dann schon bald, maximal in einem Jahr - wahrscheinlich wieder heiraten. Eine Scheidung bringt nichts. Deshalb ist diese Interessenabwägung - wirklich in den Ausnahmen, in denen es nie um eine Zwangsheirat geht - durchaus sinnvoll.