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Z'graggen Heidi · Ständerat · 2024-06-06

Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-06

Wortprotokoll

Die Subkommission EDI/UVEK beschäftigte sich im Bereich der Aufsicht zuerst mit dem Projekt Digisanté im BAG. Der Bund unterstützt die Digitalisierung des Gesundheitswesens mit einem millionenschweren Förderprogramm. Als Zweitrat hat der Ständerat in dieser Session einen Verpflichtungskredit von knapp 400 Millionen Franken genehmigt. Insgesamt veranschlagt der Bundesrat die Kosten aber sogar auf 624 Millionen Franken. Die Frage, ob bei diesem Projekt eine begleitende Oberaufsicht erforderlich ist und, wenn ja, in welchem Umfang, muss möglicherweise von der FK oder der GPK beantwortet werden. Das BAG hat uns in der Subkommission dieses eindrückliche Projekt zusammen mit weiteren Akteuren wie dem Bundesamt für Statistik vor der Anhörung zum Geschäftsbericht bereits vorgestellt. Wir haben festgestellt, dass es ein sehr grosses Projekt mit fast fünfzig verschiedenen grossen Subprojekten ist.

Die Frage an die zuständige Bundesrätin in der Anhörung zum Geschäftsbericht lautete, wie der Bundesrat die bei den Kantonen und weiteren Akteuren aktuell sehr hohe Motivation weitertragen könne und ob diese Akteure gut eingebunden würden. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider betonte in ihren Ausführungen die massgebliche Rolle der Motivation und Einbindung aller Akteure bei Digisanté für den Erfolg dieses wichtigen Projekts. Sie machte deutlich, dass trotz der im Schweizer Gesundheitswesen vorhandenen Programme die Digitalisierung noch bedeutende Lücken aufweise und die Herausforderung darin bestehe, diese Programme zu koordinieren und eine einheitliche technische Sprache zu etablieren, um den Informationsaustausch zu verbessern und Effizienzprobleme zu überwinden. Angesichts dieser grossen Herausforderungen habe der Bundesrat das Digisanté-Programm und die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte als entscheidende Schritte zur Bewältigung dieser Probleme identifiziert. Auch hob die Frau Bundesrätin die Notwendigkeit hervor, dass alle beteiligten Parteien, insbesondere die Kantone und andere relevante Partner, eng zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Motivation und die Beteiligung aufrechterhalten werden können. Sie betonte schlussendlich, dass die enge Zusammenarbeit und das Vertrauen zwischen Bund, Kantonen und anderen[NB]Akteuren[NB]entscheidend[NB]sei, um die Herausforderungen der Digitalisierung im Gesundheitswesen erfolgreich zu bewältigen.

Ich komme zum zweiten Bericht der Subkommission EDI/UVEK. Darin geht es um die Frage der Zielkonflikte im UVEK. Die Frage nach dem Umgang mit Zielkonflikten im UVEK ist von grosser Bedeutung für die Entwicklung einer nachhaltigen nationalen Infrastruktur und Raumplanung in der Schweiz. Angesichts der Gegebenheiten unseres Landes, der grossen, reichhaltigen Infrastruktur, der begrenzten Flächen und auch der hohen Ansprüche an den Natur- und Landschaftsschutz ist es wichtig, dass wir diese Zielkonflikte effektiv adressieren. Die Subkommission betrachtet den Umgang mit Zielkonflikten als zentrales Thema, da er direkte Auswirkungen auf die langfristige Entwicklung und den nachhaltigen Umgang mit unseren Ressourcen hat. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, dass die verschiedenen Interessen und Anliegen aller beteiligten Akteure angemessen berücksichtigt werden.

In diesem Zusammenhang betonte Bundesrat Albert Rösti, der Vorsteher des UVEK, auch aus seiner Sicht die Relevanz dieser Zielkonflikte und versicherte, dass ihnen in seinem Departement angemessene Aufmerksamkeit geschenkt werde. Er sagte, dass in einem Land mit umfangreicher Infrastruktur, begrenzten Flächen und hohen Naturschutzansprüchen zwangsläufig Grenzen erreicht würden. Trotz dieser Herausforderungen hält er es für richtig, dass das Departement sowohl die Aspekte der Nutzung als auch die Aspekte des Schutzes unter einem Dach vereine. Diese Zusammenführung ermögliche es beispielsweise, Schutzbelange bei jedem Infrastrukturprojekt bereits intern zu berücksichtigen.

Auf Ebene des Departementes sei es letztendlich erforderlich, eine Abwägung zwischen Nutzen und Schutz zu machen, und dabei spielten die massgeblichen Beschlüsse des Parlamentes, die nun umgesetzt werden müssten, eine entscheidende Rolle. Er nannte als Beispiel das neue Raumplanungsgesetz, das weiterhin eine klare Trennung zwischen Siedlungsgebiet und Nichtbaugebiet vorsieht und gleichzeitig den spezifischen Anforderungen aus den Bereichen Landwirtschaft und Tourismus gerecht wird. Auch das[NB]Stromgesetz[NB]sei[NB]ein[NB]weiteres herausragendes Beispiel für [PAGE 481] einen solchen Kompromiss zwischen Nutzungs- und Schutzaspekten.

Weiter betonte Bundesrat Rösti, dass es ihm wichtig sei, vor Entscheidungen alle Meinungen anzuhören. Einer seiner wichtigsten Führungsgrundsätze bestehe darin, Differenzen zwischen Schutz und Nutzen transparent zu machen. Letztendlich liege die Entscheidbefugnis natürlich beim Departement oder beim Bundesrat.