Amherd Viola · Bundesrat · 2024-06-06
Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2024-06-06
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat in Erfüllung des Postulates Vogler 16.4108 zu geologischen Daten zum Untergrund eine Anpassung des Geoinformationsgesetzes ausgearbeitet. Inhalt des Postulates ist die Vereinfachung der Planung der Nutzung des Untergrundes. Analog zur Oberfläche ergeben sich auch im Untergrund aufgrund zunehmender Aktivitäten Nutzungskonflikte. Für diesen Aspekt der Raumplanung fehlen heute die notwendigen raumbezogenen, dreidimensionalen geologischen Informationen. Mit der Gesetzesänderung werden somit rechtliche Grundlagen geschaffen, damit künftig das vorhandene Wissen aus den bestehenden geologischen Daten für neue Nutzungen des Untergrundes zur Verfügung gestellt werden kann.
Die Vorlage sieht vor, alle Dateninhaberinnen und -inhaber dazu zu verpflichten, ihre geologischen Daten den Kantonen und dem Bund für die Raumplanung und die geologische Landesaufnahme zur Verfügung zu stellen. Die Dateninhaberinnen und -inhaber verlieren dabei die Rechte zur wirtschaftlichen Nutzung ihrer Daten nicht. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist nicht vorgesehen.
Die UREK-S hat in der Beratung der Vorlage Nichteintreten beschlossen; Sie haben das gehört. Der Bundesrat bedauert diesen Entscheid und sieht darin mehrere verpasste Chancen. Lassen Sie mich dies kurz erklären.
1.[NB]Wie die UREK-S richtigerweise feststellt, liegt die Zuständigkeit im Untergrund grundsätzlich bei den Kantonen. Es ist unbestritten, dass dies so bleibt und dass der Bund in diese Kompetenz nicht eingreifen will. Es ist aber festzuhalten, dass die Kantone über sehr unterschiedlich ausgeprägte Gesetzgebungen verfügen. Eine nationale Regelung zur Datenabgabe und zum Datenaustausch zwischen Behörden hilft den Kantonen, diese Lücken zu schliessen. Die vorgeschlagene Lösung ist nach Ansicht des Bundesrates, gestützt auf ein Rechtsgutachten, verfassungsmässig.
2.[NB]Der Verzicht auf eine nationale Regelung zur Datenabgabe und zum Datenaustausch zwischen Behörden erschwert den Austausch der Daten zwischen Bund und Kantonen. Ohne nationale Regelungen sind weiterhin 26 spezifische Regelungen zwischen Bund und Kantonen notwendig und fehlt weiterhin eine Standardisierung des Verfahrens, was ineffizient und kostspielig ist.
3.[NB]Der Verzicht auf eine nationale Regelung zur Datenabgabe und zum Datenaustausch zwischen Behörden widerspricht dem Willen der Kantone, die im Rahmen der Vernehmlassung eine solche Gesetzesänderung mit grosser Mehrheit begrüsst haben.
4.[NB]Der Verzicht auf eine nationale Regelung zur Datenabgabe und zum Datenaustausch zwischen Behörden ist aus Sicht des Bundesrates auch sachpolitisch nicht gut. Mit einer Ablehnung der Gesetzesänderung werden andere politische Aufträge des Parlamentes behindert, wie z.[NB]B. die vorerwähnte Motion Vogler, die Motion Jauslin 22.3702 oder das Postulat 23.4332 der UREK-N. Die Ablehnung führt zu Mehrkosten für Bund und Kantone. Insbesondere ist eine zweite Erhebung von Daten durch den Bund nicht verhältnismässig.
5.[NB]Der Verzicht auf eine nationale Regelung zur Datenabgabe und zum Datenaustausch zwischen Behörden verkennt die Tatsache, dass in Zukunft für die Bewältigung der Raumplanung im Untergrund zunehmend bzw. nur noch Daten aus dem tiefen Untergrund benötigt werden. Diese stammen praktisch ausschliesslich aus Projekten und kaum mehr aus der Forschung oder aus Erhebungsprojekten der Kantone oder des Bundes. Der Zugriff auf diese Daten und die Nutzung derselben werden entscheidend sein dafür, wie dem Nutzungsdruck auf den Untergrund in Zukunft begegnet werden kann. Mit der hier vorgeschlagenen Regelung wird der volkswirtschaftliche Nutzen der Untergrunddaten durch Mehrfachnutzung stark erhöht. Gleichzeitig wird das Planungsrisiko im Untergrund minimiert. Von einer nationalen Regelung der Abgabe von Untergrunddaten profitiert im Umkehrschluss wiederum die Privatwirtschaft, da die potenziellen Auftragnehmer bei der Ausführung dieser Projekte eine zentrale Rolle einnehmen werden.
Die einheitliche Handhabung der Untergrunddaten in der Schweiz unterstützt die nationalen Bemühungen hinsichtlich vieler relevanter Herausforderungen in den Bereichen CO2, Geothermie und Grundwasser sowie bei Gas- und Wärmespeichern. Diese und andere Fragestellungen bezüglich des Untergrunds machen nicht an der Kantonsgrenze halt. Die Gesetzesvorlage bringt Vorteile für die Kantone, den Bund und die Privatwirtschaft; dies ist insbesondere im Interesse der knappen Ressourcen. Entsprechend waren auch die Vernehmlassungsantworten der Kantone grossmehrheitlich positiv.
Der Bundesrat bittet Sie aus diesen Gründen, auf die Vorlage einzutreten.