Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2003-05-08
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-05-08
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: Der Ständerat sprach sich gegen die Einführung des vom Nationalrat grossmehrheitlich beschlossenen Wahlrechtes für Konkubinatspaare mit Kindern aus. Es sei hier einfach kurz in Erinnerung gerufen, dass sowohl die SVP- als auch die FDP-Fraktion die ursprüngliche Fassung des Nationalrates in der letzten Runde, d. h. in der Wintersession 2002, bestätigten, dies damals bereits im Wissen, dass der Ständerat opponiert. Ich gehe nicht mehr näher auf die Gründe einer Ablehnung seitens des Ständerates ein. Wir hatten hier bereits mehrmals die Möglichkeit aufzuzeigen, dass Familien Leistungen erbringen - unabhängig von ihrem Zivilstand - und dass sich eine Diskriminierung von Familien auch steuerrechtlich nicht rechtfertigen lässt. Im Zeitalter der elektronischen Datenverarbeitung kann der befürchtete administrative Mehraufwand wohl nicht als Grund herangezogen werden, um eine Diskriminierung zuzulassen.
Dennoch ist nun eine Mehrheit unserer Kommission den Argumenten des Bundesrates und des Ständerates gefolgt, dies unter anderem, weil sie davon ausgeht, dass Konkubinatspaare mit Kindern - es geht hier also nur um Eltern und nicht etwa um Kinderlose - von Steuerbehörden eine Dienstleistung, wir haben es auch vom Kommissionssprecher gehört, zur Ermittlung der für sie besseren Variante erwarten. Wenn Sie sich an die Ausführungen der ersten Debatte erinnern, dann wissen Sie, dass wir alle davon ausgehen, dass eine einmal getroffene Wahl nicht jährlich hinterfragt werden kann, analog eigentlich zum damals besprochenen und verworfenen Modell des Familiensplittings.
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Die aufgeführten Gründe der Mehrheit, namentlich jene des Kontrollaufwandes, der administrativen Mehrbelastungen, sind im Vergleich zur Gestaltung des Familienlebens nicht stichhaltig. Es sollen doch sowohl nichtverheiratete als verheiratete Zwei-Eltern-Familien die Möglichkeit haben, ihre interne Aufgabenteilung frei zu wählen, ohne dadurch Nachteile erleiden zu müssen. Wenn diese Familie nur von einem Einkommen leben möchte, damit ein Elternteil sich ausschliesslich der Erziehung der Kinder widmen kann, dann ist nicht einzusehen, weshalb die eine Familie schlechter gestellt sein sollte als die verheiratete Familie, die vom Splitting, also vom tieferen Steuersatz, profitieren kann. Es ist in der Tat nicht einzusehen, weshalb diese nichtverheirateten Eltern plötzlich wesentlich mehr Steuern zahlen sollten als die Nachbarsfamilie mit dem gleichen Einkommen, mit der gleichen Aufgabenteilung und einem anderen Zivilstand.
In Anbetracht der Tatsache, dass die Zahl der Konsensualpaare mit Kindern im Verhältnis zu verheirateten Eltern mit Kindern bescheiden bleibt, sind die Argumente der Mehrheit der Kommission nicht stichhaltig genug, um eine Diskriminierung von nichtverheirateten Eltern zuzulassen. Das gewählte Splittingmodell bringt für Verheiratete grosse Vorteile und lässt auch den Eltern die freie Wahl ihrer Lebensform. Gerade diese freie Wahl soll auch nichtverheirateten Eltern möglich sein. Daher schlägt Ihnen eine Minderheit der Kommission weiterhin vor, auch im Sinne der Wahlfreiheit der Lebensform als Familie der ursprünglichen Version des Nationalrates zu folgen.
Nochmals eine Bemerkung zuhanden jener, die nun in der Kommission wiederum eine andere Position eingenommen haben, als sie hier im Rat letztes Mal vertreten haben: Gerade diese Wahlfreiheit erlaubt allen Paaren, unter sich ihre Aufgabenteilung inner- und ausserhalb der Familie festzulegen. Für Herrn Bundesrat Villiger - das hat er uns mindestens in der Kommission gesagt - ist dies kein Schicksalsartikel.
Daher bitte ich Sie, mit mir Ihre Stimme der Minderheit zu geben, d. h. Ihre im letzten Winter eingenommene Position zu bestätigen und der Diskriminierung unter den Familien, die alle Leistungen für unsere Gesellschaft erbringen, ein Ende zu setzen.