Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-05-08
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-05-08
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir eine kurze Würdigung des Paketes, wie es sich jetzt aus Sicht des Bundesrates präsentiert: Sie alle kennen die schwierige Situation der Bundesfinanzen, und es ist immer wieder die Frage aufgeworfen worden, ob es angesichts dieser Situation überhaupt richtig war, dieses Paket zu präsentieren und zu verabschieden. Ich glaube, diese Frage braucht eine differenzierte Antwort. Wenn ich die Familienbesteuerung anschaue, ist es für mich ganz klar, dass es nach der Einführung der direkten Bundessteuer vor sechzig oder siebzig Jahren einmal nötig war, gewisse Ungerechtigkeiten auszumerzen, gewisse Fehler zu begradigen. Hier geht es vor allem um die Benachteiligung der doppelt verdienenden Ehepaare. Das könnte man nur dann kostenneutral oder billig machen, wenn man die Alleinstehenden sehr viel stärker besteuern würde; das ist politisch nicht möglich und auch nicht angemessen. Das heisst, es gibt Ausfälle, und es ist immer der falsche Moment, um solche Ausfälle in Kauf zu nehmen. Der jetzige Zeitpunkt ist natürlich besonders schlecht, aber irgendeinmal muss man das tun.
Ich glaube, gerade auch angesichts der Arbeitsmarktprobleme, die wir wahrscheinlich haben werden, sind Anreize richtig, dass der nichtverdienende Ehepartner vielleicht eben auch arbeiten kann und will und auch mit den Kindern - Stichwort: Betreuungsabzug - eine Lösung erhält.
Deshalb bin ich der Meinung - und der Bundesrat ist es auch -, dass dieses Familienbesteuerungspaket nötig ist.
Die andere Frage ist der Zeitpunkt. Der Bundesrat hat Ihrer Kommission vorgeschlagen, das Inkrafttreten vielleicht etwas aufzuschieben; Ihre Kommission war nicht bereit, mit dem Ständerat zusammen diesen Inkraftsetzungstermin wieder aufzubrechen. Ich bedaure das ausserordentlich, weil das unseren Sanierungspfad sehr, sehr erschwert. Ich meine, nach sechzig Jahren wäre überhaupt nichts passiert, wenn so ein Steuerpaket dann vielleicht zwei oder drei Jahre später in Kraft getreten wäre. Das wird Ihre Aufgabe für die Sanierung der Finanzen in der nächsten Legislatur markant erschweren.
Das Zweite, der Stempel: Der Stempel war nötig, das ist ein Rückzugsgefecht. Wir hätten nicht nur die Erträge verloren, sondern wahrscheinlich auch Arbeitsplätze, wenn wir nichts getan hätten. Das bedeutet, dieses Paket war nötig.
Eine etwas differenziertere Beurteilung ergibt sich für die Wohnbauförderung. Der Bundesrat war bereit, für den Systemwechsel etwas einzusetzen, auch gewisse Ausfälle in Kauf zu nehmen. Sollte kein Systemwechsel zustande kommen, ist der Bundesrat klar der Meinung, diese Reform sei unnötig, sei angesichts der Finanzlage des Bundes eigentlich nicht zu verantworten, und hier wird sich ja noch zeigen, in welche Richtung dann die Differenzbereinigung gehen wird: Das könnte das Ganze noch in einer Art komplizieren, die wahrscheinlich noch zu diskutieren geben wird. Aber das hat auch damit zu tun, dass keine Bereitschaft bestand, hier eine vernünftige Aufteilung des Paketes wieder vorzunehmen.
Nun komme ich noch kurz zur Beurteilung des Ergebnisses Ihrer Kommission: Mit den Vorbehalten, die ich jetzt hier angeführt habe, muss ich sagen, dass Ihre Kommissionsmehrheit nun richtigerweise den Pfad der etwas bescheideneren Ausfälle begeht. Darüber bin ich sehr froh und sehr dankbar und bitte Sie, im Wesentlichen Ihrer Kommission zu folgen.
Ich will mich jetzt nicht über die Situation der Bundesfinanzen auslassen. Sie wissen, dass wir Ihnen ein Paket von etwa 3,3 bis 3,4 Milliarden Franken unterbreiten werden; das wird ziemlich schmerzhaft werden, und wir müssen auch davon ausgehen, dass es längerfristig nicht reicht. Aber diese Frage müssen wir nicht jetzt schon voll beantworten, das wird sich im Laufe der Zeit und je nach der wirtschaftlichen Entwicklung, der Entwicklung der Steuereingänge usw. noch zeigen. Man soll ja auch nicht unbedingt überreagieren, aber diese dreieinhalb Milliarden sind gewiss ein Minimum.
Wenn Sie jetzt hier noch weitere Ausfälle generieren, die nicht nötig sind, dann wird das diese Aufgabe natürlich nachhaltig erschweren. Wir sind deshalb der Meinung, dass bei den Kinderabzügen die etwas bescheidenere Lösung des Ständerates, die aber immer noch viel grosszügiger ist als die heutige Lösung, durchaus genügt, nicht zuletzt auch deshalb, weil nach dem Scheitern der KVG-Revision hier im Nationalrat der Ständerat in Bezug auf das Sozialziel einen Beschluss gefällt hat, der wahrscheinlich mehrheitsfähig sein sollte. Das wird einiges kosten, und wenn Sie bei den Kinderabzügen eine etwas bescheidenere Lösung wählen und dafür das Sozialziel bestimmen, meinen wir, dass das eine leichte Gesamtverlagerung nach unten geben wird, die sicherlich sozialpolitisch nicht unerwünscht ist. Damit verliert das Paket nichts von seiner Substanz: markante Erhöhung der Kinderabzüge, Elimination der Benachteiligung der doppelverdienenden Ehepartner usw. Beim Betreuungsabzug hat der Bundesrat nachgegeben, weil hier doch - ich würde sagen: - eine gewisse Berechtigung vorhanden ist, wenn Sie die echten anfallenden Kosten der Kinderbetreuung betrachten.
Ich möchte Sie deshalb bitten, hier und auch bei der Unternehmensbesteuerung Ihrer Kommission zu folgen. Ich werde dann dort noch kurz etwas sagen, aber nicht allzu viel. Der [PAGE 709] Bundesrat wird eine Unternehmensbesteuerungsreform einleiten, zu der Sie dann Stellung nehmen können. Wir sind der Meinung, dass man das nicht mit einem Familienbesteuerungspaket mischen sollte. Wir sind auch der Meinung, dass die Art der Entlastung der Unternehmen, welche die Minderheit - und früher Ihr Rat - hier vorgeschlagen hat, wirtschaftspolitisch so nicht nötig ist und dass es klügere Wege gibt, um in der Unternehmensbesteuerung wichtige Schritte zu unternehmen.
Zusammenfassend bitte ich Sie in diesem Sinne, im Wesentlichen der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.