Funiciello Tamara · Nationalrat · 2024-06-06
Funiciello Tamara · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-06-06
Wortprotokoll
Es ist zwei Uhr morgens. Lisas Telefon klingelt - schon wieder. Sie nimmt nicht ab, denn sie weiss, wer dran ist. Seit sie sich getrennt haben, ruft sie ihr Exfreund immer wieder an, zu jeder Tages- und Nachtzeit, schreibt ihr auf allen möglichen Kanälen und lauert ihr überall auf: Er wartet im Auto vor ihrer Wohnung, taucht an ihrem Arbeitsplatz auf, gesellt sich wie zufällig dazu, wenn Lisa mit gemeinsamen Bekannten verabredet ist. Lisa beginnt ihr Verhalten zu ändern. Denn obwohl sie ihm gesagt hat, er solle sie in Ruhe lassen, hört er nicht auf. Sie isoliert sich und meldet sich nicht mehr bei gemeinsamen Freunden. Sie versucht, auf immer neuen Wegen nachhause zu kommen, in der Hoffnung, ihm nicht zu begegnen. Sie verabschiedet sich aus den sozialen Medien und ändert ihre Telefonnummer. Doch er findet immer wieder Wege. Zu guter Letzt meldet sich Lisa bei der Polizei. Doch keine der Handlungen von Lisas Exfreund ist strafbar: Man darf in einem Auto sitzen, man darf jemanden anrufen, man darf bei einer Gruppe von Freunden auftauchen.
Aber darf man jemanden beharrlich verfolgen und belästigen und ihn in der Freiheit seiner Lebensgestaltung einschränken? Heute schon. Doch genau das soll sich eben ändern, und genau darum liegt Ihnen nun dieser Gesetzentwurf vor. Ich bitte Sie inständig, im Interesse der Betroffenen von Stalking auf diese Vorlage einzutreten. Denn Lisa ist kein Einzelfall. 2022 meldete die zuständige Stelle der Stadt Bern 120 Fälle. 102 der Betroffenen waren Frauen, 18 waren Männer. Das lässt eine geschlechterspezifische Komponente erahnen. Eine Studie der Universität St.[NB]Gallen aus dem Jahr 2021 zeigt, dass vielen Femiziden Stalking vorangeht. Stalking ist also verbreiteter, als man denkt, und die Betroffenen werden damit oft alleingelassen. Der neue Straftatbestand soll diesem Umstand entgegenwirken.
Heute versucht die Kommission, dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die einzelnen Handlungen eines Stalkers oft nicht so schlimm sind, in ihrer Häufigkeit, Dauer und Intensität aber für die Opfer extrem belastend. Genau darum ist es wichtig - das zeigen auch die Erfahrungen aus Deutschland und Österreich -, dass die Hürden zur Erfüllung des Tatbestandes tief angesetzt werden. Denn sonst ist dieser neue Artikel nur ein Papiertiger. Dies ist auch an die Adresse des Ständerates gerichtet, der die Vorlage als Nächstes behandeln wird. Auf die Beschlüsse der Mehrheit werde ich beim nächsten Votum eingehen.