Salzmann Werner · Ständerat · 2024-06-06
Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-06-06
Wortprotokoll
Ich übernehme den Part von Ständerat Stark, weil ich für ihn in der Kommission war - das einfach zur Information -, und beantrage Ihnen im Namen der durch mich vertretenen Minderheit, der parlamentarischen Initiative Minder Folge zu geben.
Abgangsentschädigungen oder goldene Fallschirme für entlassene Topkader der Bundesverwaltung oder bundesnaher Betriebe machen seit längerer Zeit immer wieder von sich reden und sorgen tatsächlich für breite Irritation. In den letzten Jahren wurden solche Vergütungen beispielsweise ausgeschüttet für: Jakob Baumann, Rüstungschef der Armasuisse; Jürg Marti, Direktor des Bundesamtes für Statistik; Alard du Bois-Reymond, Direktor des Bundesamtes für Migration, das heute Staatssekretariat für Migration heisst; Felix Weber, CEO der Suva; Ueli Haldimann, Direktor der SRG; Roland Nef, Chef der Armee; Susanne Ruoff, CEO der Schweizerischen Post; und Christian Bock, Direktor des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit. Betroffen waren auch die Billag, das Bundesamt für Bauten und Logistik und kürzlich die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit. Der jüngste Fall ist die Abgangsentschädigung für Frau Nicoletta della Valle, die ich gar nicht verstanden habe, weil die Direktorin ja selbst gekündigt hat. Man muss mir dann noch erklären, wieso Frau della Valle eine Abgangsentschädigung erhalten hat, obwohl sie von sich aus gekündigt hat.
Allein im Jahr 2021 wurden, wie Sie gehört haben, neun Abgangsentschädigungen an Mitglieder des Topkaders in Höhe von insgesamt 1,7 Millionen Franken ausgeschüttet. Das ist die Höchstsumme in den Jahren, die Frau Z'graggen erwähnt hat, und entspricht durchschnittlich rund 185[NB]000 Franken pro Person. Aufgrund der sicheren Arbeitsverhältnisse und des ausgebauten Kündigungsschutzes beim Bund sind Abgangsentschädigungen gerade beim gut besoldeten obersten Kader nicht gerechtfertigt. Die ordentlichen Entschädigungen sind auf dieser Lohnstufe bereits sehr hoch, regelmässig übersteigen sie sogar das Gehalt eines Bundesrates. Die Schleudersitzprämie ist also quasi bereits im ordentlichen Lohn inbegriffen.
Der Vorstoss will nur Abgangsentschädigungen für Personen der obersten operativen Stufe, also der Geschäftsleitung oder des Verwaltungsrates, verbieten. Das heisst, dass andere Verwaltungsangestellte davon nicht betroffen sind. Bei Bundesangestellten, die nicht dem obersten Kader angehören, können Abgangsentschädigungen im Einzelfall weiter angezeigt sein, beispielsweise bei einer Entlassung infolge Umstrukturierung. In der Privatwirtschaft, zumindest bei börsenkotierten Gesellschaften, sind solche Vergütungsbestandteile bereits seit zehn Jahren verboten. Das ist bei der Umsetzung der Volksinitiative "gegen die Abzockerei" in Artikel 735c Ziffer 1 OR geregelt worden. Es erscheint inkonsequent, wenn der Bund selbst weiterhin goldene Fallschirme für Topkader der Bundesverwaltung und bundesnaher Betriebe ermöglicht. Ausnahmen sollen in begründeten Fällen[NB]zulässig[NB]sein,[NB]insbesondere bei missbräuchlicher Kündigung.
Die Staatspolitische Kommission des Ständerates erkannte anlässlich ihrer Sitzungen vom 31.[NB]März 2017 und 15.[NB]Mai 2017 Handlungsbedarf im Bereich der Entschädigungen für Kader von Bundes- und bundesnahen Betrieben und stimmte der Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer 16.438, "Angemessene Bezüge und Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen", im Januar 2018 zu. Diese parlamentarische Initiative wollte sogar eine Lohnobergrenze für das oberste Führungspersonal von Bundes- und bundesnahen Unternehmen einführen.
Ebenfalls wurde damals der parlamentarischen Initiative Minder 18.428, "Bundesbetriebe und bundesnahe Unternehmungen. Keine Abgangsentschädigungen ans Topkader", Folge gegeben. In der Vernehmlassung zu diesem Geschäft beurteilten die Vernehmlassungsteilnehmenden das in der Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 16.438 ebenfalls vorgesehene Verbot von Abgangsentschädigungen mehrheitlich positiv. 26 Vernehmlassungsteilnehmende äusserten sich explizit zu diesem Teil der Vorlage, wobei 16 ein solches Verbot begrüssten und 10 sich dagegen aussprachen. In der Detailberatung zum Erlass wurde man sich aber letztlich nicht einig. Mit dem Nichteintreten des Ständerates auf die Vorlage wurde gleichzeitig die parlamentarische Initiative 18.428 abgeschrieben und damit die Abschaffung der Abgangsentschädigung beim Bund verhindert, obschon dieser Teil der Vorlage weitgehend unbestritten war.
Die vorliegende parlamentarische Initiative will diesen mehrheitlich unbestrittenen Teil wieder aufgreifen und die Abgangsentschädigung beim Bund endlich unterbinden. Ja, rein buchhalterisch mögen solche Entschädigungen im Bundeshaushalt vernachlässigbar sein. Aber 1,7 Millionen Franken sind immer Geld. Die Wirkung gegen aussen ist grösser und ungleich problematischer. Denn Appelle ans finanzpolitische Masshalten verhallen beim Stimmbürger immer häufiger ungehört, wenn ausgeschiedene Amtsdirektoren und CEO mit solchem Gebaren auf sich aufmerksam machen.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen und der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.