Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-06-10
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-06-10
Wortprotokoll
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Finma ihre Aufgaben im Bereich der Krankenzusatzversicherung im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen wahrnimmt. Die Finma tut dies gestützt auf das Versicherungsaufsichtsrecht zum Schutz der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte und der Kundinnen und Kunden. Der Bundesrat hat dies bereits im Rahmen seiner Antworten auf die Interpellationen 22.4594 und 24.3179 ausführlich dargelegt. Allgemein gilt: Die Grundlage für die Regulierungstätigkeit der Finma bilden das Finanzmarktaufsichtsgesetz und die Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz. Die Finma ist dabei selbstständig und unabhängig.