Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-06-10
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-06-10
Wortprotokoll
Geschätzter Herr Nationalrat Aeschi, zum konkreten Einzelfall kann ich nicht Stellung nehmen. Ich kann nur sagen, dass die gesetzlichen Bestimmungen in diesem Fall offensichtlich erfüllt waren. Die gesetzlichen Bestimmungen sind so: Wenn die gedeihliche Zusammenarbeit mit einer Kaderperson, einem Amtsdirektor oder einer Generalsekretärin nicht mehr gegeben ist, kann sich ein Bundesrat oder eine Bundesrätin entweder einvernehmlich von dieser Person trennen oder ihr kündigen. Der Anstoss, dass eine Abgangsentschädigung bezahlt wird, muss aber vom Arbeitgeber aus kommen.