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Jans Beat · Bundesrat · 2024-06-10

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-06-10

Wortprotokoll

Geschätzte Frau Nationalrätin Bircher, ein Asylwiderruf ist grundsätzlich möglich, wenn ein Flüchtling die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz verletzt oder gefährdet hat oder wenn er besonders verwerfliche strafbare Handlungen begangen hat. Die individuelle Prüfung und Beurteilung dieser Voraussetzung liegt in der Zuständigkeit des SEM. Die betroffenen Personen müssen für entsprechende Vergehen rechtskräftig verurteilt worden sein. Deshalb ist das SEM auf gerichtsverwertbare Informationen seiner Sicherheitspartner, sprich der Kantone, und der zuständigen Gerichtsinstanzen angewiesen.

Das SEM wurde zwar von einigen seiner kantonalen Partner über Personen eritreischer Herkunft orientiert, die seit September 2023 an verschiedenen Orten in der Schweiz wegen Gewalttätigkeiten am Rande von eritreischen Festivals aufgegriffen und identifiziert worden waren. Es hat bisher jedoch keine Kenntnis von Strafanzeigen oder rechtskräftigen Gerichtsurteilen gegen diese Personen. Aktuell sind die Voraussetzungen für die Prüfung von möglichen Asylwiderrufen somit nicht gegeben. Sobald dies der Fall ist, wird das SEM die entsprechenden Prüfungen unverzüglich aufnehmen.