Rösti Albert · Bundesrat · 2024-06-10
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-06-10
Wortprotokoll
Ich kann mich namens des Bundesrates der Sprecherin, Frau Ständerätin Gmür-Schönenberger, anschliessen. Die Gestaltung des Vertriebs liegt in der betrieblichen Verantwortung der Transportunternehmen. Sie haben zu entscheiden, welche Zahlungsmöglichkeiten sie anbieten. Aus gesetzlicher Sicht ist die Bargeldannahmepflicht gemäss Artikel 3 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel dispositives Recht; das wurde bereits gesagt. Die Transportunternehmen müssen sicherstellen, dass Menschen, die nur mit Bargeld zahlen können oder wollen, nicht unverhältnismässig benachteiligt werden. Der Bundesrat erachtet es nicht für angezeigt, dass der Gesetzgeber den Transportunternehmen zwingende Vorgaben zur Bargeldannahme macht. Die vorliegende Motion sieht eben angemessene, kundenfreundliche und zukunftsgerichtete Alternativen vor, wie etwa eine Prepaid-Karte.
Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat die Motion zur Annahme empfohlen. Ich bitte Sie, diesem Antrag zu folgen.