Binder-Keller Marianne · Ständerat · 2024-06-10
Binder-Keller Marianne · Ständerat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-10
Wortprotokoll
Einmal im Jahr treffen sich die Subkommissionen Gerichte/Bundesanwaltschaft beider Räte mit den Gerichtspräsidien, dem Generalsekretär und Mitgliedern der Verwaltungskommission zur Aufsichtssitzung; diesmal war das im Mai 2024 in Lausanne. An dieser Sitzung werden die Geschäftsberichte der eidgenössischen Gerichte diskutiert. Die Geschäftsberichte 2023 wurden in der Folge in der Plenarversammlung Ihrer Geschäftsprüfungskommission besprochen.
Die Oberaufsicht über das Bundesgericht obliegt, wie Sie wissen, dem Parlament. Das Bundesgericht seinerseits übt die Aufsicht über die erstinstanzlichen eidgenössischen Gerichte aus: das Bundesstrafgericht, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundespatentgericht. Seit dem 1.[NB]September 2023 übt das Bundesgericht auch im Bereich des Datenschutzes die administrative Aufsicht über die anderen Gerichte der Eidgenossenschaft aus. Das Bundesgericht hat mit allen erstinstanzlichen Gerichten die Geschäftsberichte, die Rechnung 2022 und den Voranschlag 2024 besprochen und sich an einer jährlichen Sitzung auch mit der Aufsichtskommission koordiniert.
Das Bundesstrafgericht verzeichnete ein intensives Geschäftsjahr mit einer weiterhin hohen Arbeitsbelastung, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundespatentgericht ebenfalls. Aber über alle Abteilungen hinweg konnten mehr Fälle erledigt werden als eingegangen sind. Die Geschäftsberichte der eidgenössischen Gerichte liegen Ihnen vor. Sie dokumentieren Organisation und Geschäftslast der verschiedenen Gerichte und enthalten wichtige Grundlagen und Einordnungen für den Gesetzgeber, gerade auch für die Kommission für Rechtsfragen.
Nun ein paar Zahlen: Im Berichtsjahr gingen beim Bundesgericht 7558 neue Beschwerden ein; gegenüber dem Vorjahr sind es knapp 200 mehr. 7420 Fälle wurden erledigt; gegenüber dem Vorjahr sind es beinahe 300 mehr. Diese Effizienzsteigerungen stehen im Zusammenhang mit den Umstrukturierungsmassnahmen des Bundesgerichtes: Per 1.[NB]Januar 2023 wurde die Behandlung von Beschwerden aus dem Bereich Steuern und Abgaben von der überlasteten Zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung in Lausanne zur unterbesetzten Dritten öffentlich-rechtlichen Abteilung in Luzern verschoben, und per 1.[NB]Juli 2023 nahm in Lausanne eine zweite strafrechtliche Abteilung ihre Tätigkeit auf. Die Richterzahl wurde von 38 auf 40 erhöht; zwei zusätzliche Richter hat das Parlament im Herbst gewählt. Das Modell von acht Abteilungen mit je fünf Gerichtsmitgliedern konnte verwirklicht werden.
Der Anstieg der Zahl der Richterinnen und Richter und des Verwaltungspersonals machte es notwendig, ein zusätzliches Gebäude zu mieten, weil die im Gebäude Mon Repos zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten nicht ausreichten.
Die Zahl der pendenten Fälle stieg von 3493 im Vorjahr auf 3631 im Berichtsjahr. Die Erledigungsquote liegt bei 98 Prozent. Der Überhang liegt bei etwa 200 Fällen pro Jahr, was sich kumuliert. Die Pendenzen liegen somit gerundet bei 3600 Fällen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt unverändert knapp 200 Tage. 11,9 Prozent der Beschwerden werden gutgeheissen.
Bezüglich der Pendenzen verweist das Bundesgericht immer wieder auf die Funktion eines obersten Gerichtes im Staat, konkret: Sollen 40-Franken-Beschwerden in Strafsachen mit Strafzetteln wirklich das Bundesgericht beschäftigen?
Weitere Themen im Berichtsjahr: Erstens geht es auch um das System der nebenamtlichen Richter. Im Februar informierte die Geschäftsprüfungskommission das Bundesgericht, dass sie, gestützt auf eine Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK), eine Inspektion zum System der nebenamtlichen Richterinnen und Richter durchführen werde. Diese betrifft neben dem Bundesgericht auch das Bundesstrafgericht und das Bundespatentgericht. Insbesondere soll die Zweckmässigkeit des Einsatzes nebenamtlicher Richterpersonen geprüft werden. Die Analyse soll grösstenteils bis am 1.[NB]Juni 2024 abgeschlossen sein. Im ersten Quartal 2025 soll der Bericht der PVK vorliegen.
Ein zweites Thema ist eine mögliche Disziplinaraufsicht des Bundesgerichtes über die anderen Gerichte der Eidgenossenschaft. Das Sozialverhalten einiger Richterpersonen gibt immer wieder Anlass zu Diskussionen und führt dann auch zu Konflikten. Gerade das Bundesverwaltungsgericht stand in jüngster Zeit im Fokus. Die fehlende Organ- und Disziplinaraufsicht wird immer wieder sichtbar. Es gibt nur eine eingeschränkte Organaufsicht des Bundesgerichtes über die eidgenössischen erstinstanzlichen Gerichte; eine klare Trennung zwischen Disziplinar- und Organaufsicht ist oft nicht möglich. So kann ein personelles Problem zu einem strukturellen werden. Die Disziplinaraufsicht über Richterinnen und Richter auf Bundesebene stellt insbesondere aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit und der Selbstverwaltung der Gerichte eine staatspolitische Herausforderung dar.
Sanktionen gegenüber gewählten Richterpersonen sind gesetzlich nicht vorgesehen. Richterinnen und Richter an[NB]erstinstanzlichen eidgenössischen Gerichten können einzig vom Parlament nicht wiedergewählt oder abgewählt werden. Dieser Alles-oder-nichts-Mechanismus in Disziplinarangelegenheiten an erstinstanzlichen Gerichten wird immer wieder diskutiert, sowohl in der GPK als auch in der Verwaltungskommission des Bundesgerichtes, und er wird als unbefriedigend betrachtet. Eine Reorganisation aufgrund personeller Probleme sieht das Parlament aber nicht als Lösung. Da es sich bei der Organ- und Disziplinaraufsicht um eine Frage von grundlegender staatspolitischer Bedeutung handelt, haben die beiden GPK zwei juristische Gutachten in Auftrag gegeben, deren Analyse wir zurzeit vornehmen. Sie werden bezüglich allfälliger Gesetzesänderungen im Verlaufe der nächsten zwei Jahre mehr hören.
Und dann, drittens, beschäftigt das Projekt Justitia 4.0 die Geschäftsprüfungskommissionen sowie die Finanzkommissionen schon länger. Es wird gemeinsam vom Bundesgericht, von den Kantonen, den Gerichten, den Staatsanwaltschaften und der Anwaltskammer getragen. Im Herbst 2023 wurde das Bundesgericht von der Eidgenössischen Finanzkontrolle bezüglich Justitia 4.0 geprüft. Die Projektleitung hat uns bestätigt, dass sie die Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle aufnehmen kann. Die Finanzen und die Gesamtverantwortung dieses Projekts sind eine Herausforderung und bleiben deshalb für das Parlament ein Thema.
Ich danke dem Präsidenten des Bundesgerichtes und allen Mitarbeitenden der Gerichte für den aufschlussreichen, übersichtlichen und sehr informativen Jahresbericht. Dieser bildet [PAGE 504] ein eindrückliches Dokument ihres Engagements und ihres grossen Einsatzes für ein funktionierendes Rechtswesen.