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Jans Beat · Bundesrat · 2024-06-10

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-06-10

Wortprotokoll

Besten Dank, geschätzter Herr Nationalrat Egger. Der Bundesrat, Sie haben es wahrscheinlich mitbekommen, kündigte am 31.[NB]Mai an, dass er in den nächsten Monaten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen die Grenzkontrollen verstärken werde. Es ist ein besonderer Vorteil der Schweiz, dass sie das tun kann. Die anderen Schengen-Mitgliedstaaten können das nicht tun. Aufgrund ihrer Nichtmitgliedschaft in der Zollunion kann die Schweiz bereits heute Warenkontrollen durchführen und bei Verdacht auch Personen kontrollieren, ohne formell Binnengrenzkontrollen wiedereinzuführen. Im Moment wird die Kontrolldichte also erhöht.

Der Bundesrat ist aber der Auffassung, dass das, was Sie fordern, nämlich die Binnengrenzkontrolle für die Schweiz nach Artikel 25 des Schengener Grenzkodexes, heute nicht nötig ist. Die Bedingungen sind nicht gegeben: Weder die öffentliche Ordnung noch die innere Sicherheit sind zurzeit ernsthaft bedroht. Zudem ist der Bundesrat überzeugt, dass die vom Motionär beantragte Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen kein wirksames Mittel zur Eindämmung der irregulären Sekundärmigration darstellt. Das zeigt sich bei den besonders betroffenen EU-Ländern auf der Balkanroute. Deutschland und Österreich beispielsweise hatten in der jüngsten Vergangenheit trotz Binnengrenzkontrollen einen starken Anstieg der irregulären Migration zu verzeichnen, und die Asylgesuchszahlen sind stark angestiegen. Ebenfalls gilt es zu beachten, dass eine Erhöhung der Kontrolldichte und die Einführung von Binnengrenzkontrollen bis hin zu systematischen bzw. vollständigen Kontrollen angesichts der mehreren hunderttausend Grenzübertritte pro Jahr starke Auswirkungen auf die Grenzregionen und den grenzüberschreitenden Personenverkehr hätten.

Der Grenzraum der Schweiz wird heute effizient und effektiv überwacht. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit ist im Rahmen seiner Zollkontrollen präsent und führt risikobasierte Kontrollen durch. Gegenüber jeder rechtswidrig eingereisten Person, die keinen Anspruch auf Asyl in der [PAGE 1138] Schweiz hat, wird eine ausländerrechtliche Wegweisungsverfügung erlassen.

Effektiv bekämpfen lässt sich die irreguläre Migration durch internationale Zusammenarbeit. Die Schweiz unterstützt gemeinsame migrationspolitische Initiativen auf europäischer Ebene. Sie hat zudem mit Deutschland, Österreich und Frankreich Aktionspläne zur Verhinderung von Sekundärmigration ausgearbeitet.

Der Bundesrat beantragt aus diesen Gründen, diese Motion abzulehnen.