Rösti Albert · Bundesrat · 2024-06-10
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-06-10
Wortprotokoll
Tatsächlich setzen wir auf diese Auslandkompensation. Wir haben ja im letzten CO2-Gesetz für die Kompensation bis 2030 auch festgelegt, dass wir etwa einen Drittel im Ausland kompensieren müssen. Ich verstehe Ihre Frage absolut. Wichtig für uns ist, dass wir sicherstellen, dass die Projekte ohne die Emissionsverminderungen, die wir bezahlen, nicht zustande kommen würden, dass es also effektiv so ist, dass wir hier eine zusätzliche Emissionsverminderung haben, weil diese Projekte ohne Bezahlung durch die Schweiz nicht zustande kommen würden. Aber wir prüfen nicht die eigentlichen Klimaziele von Paris. Es ist ja so, dass das Klimaabkommen von Paris festlegt, dass jedes Land die Ziele individuell nach seinen Möglichkeiten festlegt. Die nächsten Ziele müssen einfach höhergesteckt sein als die vorangehenden, damit die Verschärfung gewährleistet ist; das ist klar.
Verstösst nun ein Land gegen die Anforderungen des Übereinkommens von Paris, wird dies Gegenstand des Konformitätsausschusses, eines Ausschusses unter dem Pariser Abkommen, der international ist. Die Schweiz könnte dann bilateral als Folge den Transfer von Emissionsverminderung suspendieren. Wenn also der sogenannte Konformitätsausschuss sagt, dass die Ziele nicht erreicht wurden oder das Pariser Abkommen verletzt wurde, hätten wir die Möglichkeit zu suspendieren. Ich glaube, das war die konkrete Frage. Die Kompensationen beginnen ja erst, deshalb war das bisher auch nicht der Fall. Aber die Verträge sind so auszugestalten, dass wir diese bei weiteren Zielen nicht anpassen müssen.