Jans Beat · Bundesrat · 2024-06-10
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-06-10
Wortprotokoll
Geschätzter Herr Nationalrat Marchesi, Sie fordern, dass die Schweiz ihre Grenzkontrollen zu Italien wieder einführt, solange Italien die Dublin-Überstellungen nicht wieder aufgenommen hat. Wie Sie wissen, hat Italien im Dezember 2022 aufgrund des starken Migrationsdrucks beschlossen, die Dublin-Überstellungen auszusetzen. Für die Schweiz bedeutet dies, dass wir keine Asylsuchenden mehr gemäss dem Dublin-Abkommen nach Italien zurückschicken können. Diese Situation ist unbefriedigend. Die Schweiz verfügt jedoch seit 2000 mit Italien über ein bilaterales Abkommen zur erleichterten Rückübernahme. Dieses ermöglicht es, Personen, die irregulär eingereist sind und kein Asylgesuch in der Schweiz stellen, direkt an der Grenze nach Italien zu überstellen. Diese Zusammenarbeit mit den italienischen Behörden funktioniert gut. Sie ist für die Schweiz zahlenmässig sogar wichtiger als die Dublin-Überstellungen nach Italien.
Der Bundesrat hat es schon mehrfach gesagt: In Bezug auf die Wiedereinführung von systematischen Grenzkontrollen sind die rechtlichen Voraussetzungen aus Sicht der Schweiz nicht gegeben. Gemäss Artikel 25 des Schengener Grenzkodexes kann ein Land bei einer ernsthaften Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit seine Grenzkontrollen wiedereinführen. Die Aussetzung der Dublin-Überstellungen nach Italien erfüllt diese Bedingungen nicht. Da die Schweiz nicht Mitglied der Zollunion ist, verfügt sie aber trotzdem über umfassende Kontrollmöglichkeiten - umfassendere als die anderen europäischen Länder. Im Rahmen von Zollkontrollen oder bei polizeilichen Verdachtsmomenten werden bereits heute Personenkontrollen durchgeführt. Die Kontrollen wurden im September 2023 an der Grenze zu Italien intensiviert, und sie werden jetzt im Hinblick auf die Fussball-Europameisterschaft und die Olympischen Spiele nochmals intensiviert. [PAGE 1141]
Ich stimme dem Motionär zu, dass die Situation mit Italien unbefriedigend ist. Der Aufnahmestopp Italiens betrifft den ganzen Dublin-Raum, es handelt sich also nicht um eine Massnahme, die spezifisch gegen die Schweiz gerichtet ist. Deshalb hat die Schweiz zusammen mit anderen Staaten gegenüber Italien und der EU auch mehrmals interveniert und wird dies auch weiterhin tun. Zum jetzigen Zeitpunkt hat der Bundesrat daher nicht die Absicht, wieder formelle Schengener Personenkontrollen einzuführen. Eine Wiedereinführung von systematischen Kontrollen würde einen personellen und finanziellen Mehraufwand bedeuten, der in keinem Verhältnis zu den erwarteten Ergebnissen stünde.
Daher beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.