Jost Marc · Nationalrat · 2024-06-10
Jost Marc · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-10
Wortprotokoll
Diese Motion fordert, wie gesagt, ein Transitabkommen mit einem Drittstaat über abgewiesene Eritreer. Es geht also nicht um ein Rückübernahmeabkommen. Es geht auch nicht darum, die Asylverfahren in ein anderes Land zu verlagern. Somit geht es also zum Beispiel nicht um einen Deal gemäss dem Vorbild Grossbritanniens und Ruandas. Worum geht es stattdessen? Ein Transitabkommen erlaubt den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen, in diesem Fall hier von Eritreern, für eine beschränkte Zeit im Transitland, damit diese später dann ins Heimatland zurückgeführt werden können. Der Vorstoss nennt kein Land, aber nimmt das Transitabkommen mit Senegal aus dem Jahr 2003 als Vorbild. Dieses Abkommen trat dann aber nie in Kraft.
Dieser Vorstoss ist aus Sicht der Kommissionsminderheit aus den folgenden drei Gründen problematisch. Das erste Problem: Welches Land sollte ein solches Transitabkommen eingehen? Senegal wurde damals, 2003, ausgewählt, weil es in Westafrika liegt und man alle abgewiesenen Asylsuchenden aus dieser Region, also Westafrika, dorthin bringen wollte, um deren Identität festzustellen und dann das Herkunftsland zu bestimmen, in das sie innerhalb der Frist - sie [PAGE 1129] wurde erwähnt: 72 Stunden - zurückgebracht werden sollten. Betreffend Eritrea dürften die Nachbarländer für ein solches Abkommen hier nun kaum infrage kommen. Der Sudan und Djibouti sind fragil und instabil, und mit Äthiopien stand das Land bis vor Kurzem im Krieg. Immer wieder wird auch Ruanda als eine Möglichkeit erwähnt. Dieser Staat liegt in Zentralafrika, ist also nicht in Ostafrika, und ist über 2000 Kilometer entfernt. Ruanda liegt also weder an der Strecke noch in der Nähe. Auch werden dort andere Sprachen gesprochen. Während in Eritrea vorwiegend Tigrinya und Arabisch gesprochen werden, sind es in Ruanda Suaheli und andere Sprachen.
Das zweite Problem der Motion ist noch viel grösser: Es besteht eben kein Rückübernahmeabkommen mit Eritrea. Wir haben in der vorigen Motion gerade stillschweigend beschlossen, dass der Abschluss eines solchen angestrebt werden soll und dass auch die Präsenz in Eritrea verstärkt werden soll. Aber ohne ein solches Rückübernahmeabkommen macht auch ein Transitabkommen keinen Sinn. Eritreer in einem Transitland müssten dann nach Ablauf der wie auch immer ausgestalteten Frist durch Kantonspolizisten wieder zurück in die Schweiz begleitet werden. Aber wenn ein Rückübernahmeabkommen bestehen würde, wenn man wirklich ein Abkommen mit Eritrea hätte, dann kann man die[NB]Reise[NB]direkt[NB]dorthin machen, dann braucht es keinen Umweg. Die direkte Reise ist einfacher, effizienter und kostengünstiger.
Ich komme damit zum dritten Problem. Aus Sicht der Kommissionsminderheit sind das schlicht und einfach die Kosten. Es entstehen in zwei Bereichen neue Kosten: zum einen die Summe, die man mit dem Transitland für das Abkommen aushandeln würde, sei das pro Person oder pauschal, und zum andern die Kosten für die Überführung ins Transitland und dann weiter in das Herkunftsland oder, bei einem fehlenden Rückübernahmeabkommen, wieder zurück in die Schweiz.
Damals, 2003, machte das Projekt von Ruth Metzler Sinn, weil es eine komplett andere Situation war. Der Vollzug von Rückführungen war anders, viel schlechter gestaltet. Heute sind wir insgesamt bei rund 60 Prozent. Aber die Kantone mussten damals einzeln mit den Botschaften und ausländischen Delegationen verhandeln, um die Identitäten festzustellen. Heute macht der Bund das zentral, und es ist vereinfacht. Das Problem von 2003 besteht also nicht mehr.
Das Fazit der Kommissionsminderheit: Das Problem mit Personen aus Eritrea, die keinen Schutz in der Schweiz brauchen, wird mit dieser Motion nicht gelöst. Vielmehr löst sie unnötige Kosten in doppelter Hinsicht aus: für die Reise ins Transitland und, nach Ablauf der Frist, für die Reise zurück in die Schweiz. Ein Abkommen mit Ruanda besteht nicht.
Ausser Spesen nichts gewesen - das ist das Fazit aus Sicht der Minderheit der Kommission. Lehnen Sie die Motion ab.