preparatory:AB 341092
Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-06-11
Wortprotokoll
Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Gemäss Artikel 122 Absätze 2 und 3 und Artikel 124 Absatz 5 des Parlamentsgesetzes beantragt der Bundesrat oder die zuständigen Kommissionen jährlich dem Parlament die Abschreibung von Motionen und Postulaten, wenn deren Auftrag erfüllt ist oder nicht aufrechterhalten werden soll. Bei Nichtaufrechterhaltung bedarf es eines begründeten Antrages.
Sie haben den Bericht des Bundesrates vom 1.[NB]März 2024 erhalten, welcher alle parlamentarischen Vorstösse enthält, zu denen der Bundesrat die Abschreibung beantragt. Diese Anträge wurden von den zuständigen Kommissionen geprüft. Die ständerätlichen Kommissionen haben den Anträgen des Bundesrates in allen Punkten zugestimmt. In den Kommissionen des Nationalrates gab es Anträge zum Bericht, diese werden nun in den Kommissionen des Ständerates behandelt. Die Differenzen werden in der Herbstsession bereinigt.
[VS]
Vom Bericht wird Kenntnis genommen [GZ]
Il est pris acte du rapport [PAGE 529]