Wicki Hans · Ständerat · 2024-06-11
Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2024-06-11
Wortprotokoll
Bei diesem Zusatz geht es um eine Ergänzung im Sinne der Motion Français 18.4282. Die Motion thematisierte unter anderem die Arbeitsgemeinschaften. Zwar wies die Weko in ihren Jahresberichten wiederholt darauf hin, dass sie diese nicht als Abreden erachte und auch nicht dagegen vorgehe. Trotzdem entstand eine gewisse Rechtsunsicherheit. Mit der vom Bundesrat vorgesehenen Anpassung wird nun explizit klargestellt, dass diese Arbeitsgemeinschaften nicht als Wettbewerbsabreden gelten, wenn sie den wirksamen Wettbewerb ermöglichen oder sogar stärken.
In der Kommission war diese Anpassung inhaltlich unbestritten. Wir schaffen damit auch keine Differenz zum EU-Recht, denn dort gelten Zusammenarbeitsformen, die keine Wettbewerbsbeschränkung bewirken oder bezwecken, ebenfalls nicht als Wettbewerbsabrede. Diskutiert wurde einzig darüber, ob diese Ergänzung im vorliegenden Artikel am richtigen Ort ist oder zu Artikel 5 gehört. Eine Platzierung unter Artikel 5 wäre richtig, wenn festgehalten werden sollte, dass es keine unzulässige Wettbewerbsabrede ist. Sofern es sich aber bei Arbeitsgemeinschaften erst gar nicht um Wettbewerbsabreden handelt, ist der vorliegende Artikel 4 der korrekte Ort. Unsere Kommission folgt der Auffassung des Bundesrates, wonach es sich um keine Wettbewerbsabrede handelt. Somit ist dieser Zusatz rechtstheoretisch am richtigen Ort.