Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2024-06-11
Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-11
Wortprotokoll
Mit der Motion der Mitte-Fraktion soll der Bundesrat beauftragt werden, mit der Europäischen Union Verhandlungen aufzunehmen, um den vielfältigen Beitrag der Schweiz zum Funktionieren des europäischen Stromsystems auf eine Grundlage der Rechtssicherheit abzustützen. Konkret geht es darum, ein Stromabkommen mit der EU zu realisieren, um die Versorgungssicherheit, die Netzstabilität und die Wirtschaftlichkeit des Schweizer Energiesektors zu stärken.
Ausgelöst wurde die Motion seinerzeit durch die berechtigten Warnrufe der Elcom, welche darauf hinwies, dass die Schweiz zunehmend vom europäischen Stromhandel ausgeschlossen ist, während der EU-Handel die Schweizer Infrastruktur ohne Nutzen für uns belastet. Die Motionärin betont, dass die Verhandlungen auf Augenhöhe zu führen seien, unter Berücksichtigung der gegenseitigen Abhängigkeiten, und dass die vereinbarten Punkte in technischen Vereinbarungen zu regeln seien.
Diese beiden Punkte bewogen den Bundesrat dazu, in seiner Stellungnahme vom August 2021 zu betonen, einerseits werde die EU kaum in isolierte Verhandlungen einsteigen, andererseits könnten die technischen Vereinbarungen ein Stromabkommen nicht ersetzen. Trotz dieser Ablehnungsempfehlung des Bundesrates stimmte der Nationalrat als Erstrat der Motion am 3.[NB]Mai 2023 mit 106 zu 76 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu.
Der Ständerat behandelte die Motion am 5.[NB]März 2024 und somit nach Bekanntwerden des neuen Mandates des Bundesrates für die Verhandlungen mit der EU. Die UREK-S betonte, dass sie das Vorgehen hin zu einem Stromabkommen explizit unterstützt und das Anliegen des Motionstextes somit als erfüllt erachtet. Der Ständerat wollte aber mit einer Ergänzung zum Ausdruck bringen, dass technische Vereinbarungen zum grenzüberschreitenden Betrieb der Stromnetze ebenfalls einen wichtigen Beitrag für einen stabilen und effizienten Netzbetrieb leisten und die benötigten Kapazitäten für den grenzüberschreitenden Stromhandel sichern können. Er wollte mit der Ergänzung zu den technischen Vereinbarungen eine Alternative bereitstellen für den Fall, dass in den Verhandlungen mit der EU keine politische Einigung erzielt werden sollte.
Der Bundesrat hat sich im Rat dem Antrag der UREK-S angeschlossen, und der Ständerat beschloss die Motion mit dem geänderten Wortlaut oppositionslos.
Ihre Kommission beantragt Ihnen, sich ebenfalls dem Ständerat anzuschliessen. Die Kommissionsmehrheit ist wie der Ständerat der Ansicht, dass auch technische Vereinbarungen zwischen den Übertragungsnetzbetreibern einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Sie garantieren jedoch nicht das gleiche Mass an Rechtssicherheit. Es besteht vielmehr ein Risiko, dass sich politische Verwerfungen auch auf solche technischen Vereinbarungen auswirken. Der geänderte Motionstext bringt ergo die Prioritäten richtig zum Ausdruck: In erster Linie ist ein Stromabkommen anzustreben, in zweiter Linie eine Zusammenarbeit in Form von Vereinbarungen auf technischer Ebene zum Betrieb des Stromnetzes.
Eine Minderheit kritisiert, dass die EU den Abschluss eines Stromabkommens an eine institutionelle Annäherung knüpft, und lehnt die Motion daher ab. Zudem verweist sie darauf, dass der Bundesrat bereits mit der EU verhandelt. Sie erachtet es daher nicht als notwendig, nochmals einen entsprechenden Auftrag zu erteilen.
Unter dem Strich strahlt die Europapolitik natürlich stark in dieses Geschäft aus. Die Mehrheit ist aber genau wie die Motionärin der Meinung, die Legislative solle dem Bundesrat unabhängig von den Resultaten der Verhandlungen den Weg aufzeigen und ihm gleichzeitig für die Verhandlungen den Rücken stärken.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 16 zu 9 Stimmen, die Motion in der geänderten Fassung anzunehmen.