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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-06-11

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-06-11

Wortprotokoll

Die Motion beauftragt den Bundesrat, gemeinsam mit den Transportunternehmen ein System für Mobilitätsgutscheine auszuarbeiten. Dieses soll Menschen mit tieferem Einkommen den Zugang zum ÖV in einem festgelegten Umfang garantieren und die Mobilität ohne eigenes Auto fördern. Begründet wird die Motion mit den steigenden Energie- und Nahrungsmittelpreisen sowie der Inflation.

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die steigenden Lebenshaltungskosten für viele Menschen mit tiefem Einkommen eine Herausforderung darstellen. Den Zugang zum ÖV über Mobilitätsgutscheine zu sichern, ist für den Bundesrat jedoch nicht der richtige Weg. Wir sind der Auffassung, dass im Zusammenhang mit dem ÖV nicht Sozialpolitik betrieben werden sollte.

Die Tarifhoheit im ÖV liegt bei den Transportunternehmen und wird von der Alliance Swiss Pass koordiniert. Die Kompetenz zur Bestimmung der Billettpreise und der Sortimente liegt somit nicht beim Bund. Der Bund erwartet, dass die ÖV-Unternehmen die Tarife so festlegen, dass die Kosten der Verkehrsangebote zu einem angemessenen Teil gedeckt werden. Staatliche Aktionen wie die vorgeschlagenen Mobilitätsgutscheine lehnt der Bundesrat ab. Er ist der Ansicht, dass es nicht Aufgabe der Transportunternehmen ist, hier zusätzliche Massnahmen zu treffen.

Bund und Kantone bzw. deren Steuerzahler finanzieren bereits heute - das ist bekannt - einen wesentlichen Teil der ungedeckten Kosten des Regionalverkehrs und der Bahninfrastruktur. Gerade die Kosten für die Bahninfrastruktur werden ja vollständig aus dem BIF entschädigt. Und auch beim Regionalverkehr tragen die Kantone und der Bund Defizite je zur Hälfte. Die Summen sind beträchtlich: Allein der Bund übernimmt für den Regionalverkehr Kosten von über einer Milliarde Franken pro Jahr.

Die Transportunternehmen bieten aber im ÖV, und ich glaube, das ist schon wichtig, verschiedene Ermässigungen an. Darunter fallen das Halbtaxabo, Sparbillette, Spartageskarten oder Fahrvergünstigungen für Reisende mit einer Behinderung oder für Rentnerinnen und Rentner. Bund, Kantone und Gemeinden können gemäss Artikel 28 des Personenbeförderungsgesetzes Tariferleichterungen bestellen. Diese Angebote müssen vollumfänglich durch die Besteller gedeckt werden. National existieren also aktuell keine vom Bund finanzierten Tariferleichterungen. In den Kantonen und Städten gibt es bereits heute mehrere bestellte Tariferleichterungen, zum Beispiel das U-Abo, die[NB]Transreno,[NB]Chipcards[NB]sowie[NB]Rail[NB]Checks[NB]für Studierende im Kanton Wallis oder auch in der Stadt Neuenburg. Das sind einige der Möglichkeiten, die auch Ihrem Anliegen entsprechen.

Für den Bundesrat ist hier deshalb kein notwendiger Handlungsbedarf gegeben.

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