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Ettlin Erich · Ständerat · 2024-06-11

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-11

Wortprotokoll

Der Beispiele sind viele, und Kollege Bischof hat jetzt zwei genannt. Ich bin froh, muss ich nicht auf die Bäckerbeispiele aus Nidwalden eingehen. (Heiterkeit) Sonst würde es auch noch die Obwaldner Bäckereien geben, aber das lassen wir sein.

Ich möchte einfach noch betonen, was mir wichtig ist. Ich bin ja in der Minderheit, und ich war auch hin- und hergerissen. Die Debatte in der Kommission und auch die Anhörungen waren spannend. Wir haben einen Mittelweg gesucht, und am Schluss ist mir dann auch nichts anderes übrig geblieben, als aus Überzeugung beim geltenden Recht zu bleiben.

Ich bin mir des Problems aber bewusst und bekomme auch Zuschriften aus meinem Umfeld, in denen die Weko-Praxis absolut zu Recht kritisiert wird. Anlässlich der Institutionenreform muss Folgendes dringend angegangen werden: die langen Verfahren, das Gefühl, es herrsche eine Behördenwillkür und man sei ausgeliefert, die kurzen Fristen bei gleichzeitig langen Wartezeiten bei der Rückantwort. Ich glaube, wir haben hier ein Problem, aber wir dürfen das jetzt nicht mit dem Kartellrecht vermischen, das wir ändern.

Wenn man jetzt davon spricht, dass die Weko nachweisen müsse, dass eine konkrete Schädlichkeit vorliege, dann möchte ich einfach darauf hinweisen, dass Sie Artikel 4 und Artikel 5 zusammen lesen müssen. In Artikel 4 Absatz 1 wird der Begriff festgelegt: "Als Wettbewerbsabreden gelten rechtlich erzwingbare oder nicht erzwingbare Vereinbarungen [...]" usw. Dann liegt also eine Wettbewerbsabrede vor. Artikel 5 und damit auch die Weko kommen nur zum Zuge, wenn eine Wettbewerbsabrede besteht, wenn Unternehmen also eine Abrede gemacht haben. Dass die Weko hinkommt und irgendwo eingreift, fällt also nicht ins Leere, sondern dann haben Unternehmen eine Abrede gemacht.

Natürlich ist nicht jede Abrede schädlich, und das muss man auch anschauen. Aber ich glaube, die Weko hat auch betont, dass sie nur eingreift, wenn klare Hinweise bestehen, wonach diese Abrede, die besteht, schädlich ist. Sie hat auch gesagt, dass man, wenn man das verhindern wolle, keine Abrede mache, die Unternehmen wüssten das. Ich glaube, das betrifft nur eine Minderheit. Wir kommen dann bei Artikel 6 Absatz 4 dazu. Dort will man ja die Löhne bei den Sportvereinen begrenzen. Dort weiss man: So eine Abrede ist problematisch und kritisch, und man macht sie gar nicht erst, wenn man nicht in die Fänge der Weko geraten will.

In diesem Sinne: Ich glaube, die Unternehmen haben eine gewisse Rechtssicherheit, indem sie sich davor hüten, Abreden zu machen. Sonst sollen sie diese wirklich nur mit zittrigen Händen machen und gut abklären, dann ist die Rechtssicherheit gegeben.

Ich bitte Sie hier, im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten und gegen die Hochpreisinsel Schweiz die Minderheit zu unterstützen.