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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2003-06-02

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2003-06-02

Wortprotokoll

Zunächst möchte ich Ihnen sehr herzlich für diese Debatte danken. Sie macht manches wieder gut. Ich möchte aber auch der Kommission für das von ihr entworfene Postulat danken, denn dieses Postulat scheint mir effektiv den Weg zu weisen, wie wir aus einem Zielkonflikt herauskommen, wie wir einen Zielkonflikt bewältigen können.

Würden wir die Motion entgegennehmen, so würden wir dem Wolf den Status eines geschützten Tieres wegnehmen. Wenn dieser Status nicht mehr da wäre, hätten wir die gesetzliche Grundlage für die Schadensverhütung und für den Schadenersatz nicht mehr. Die Grundlage würde fehlen. Wir haben diese Grundlage entwickelt. Diese Grundlage hat sich auch etwas verändert. Ich könnte mir auch vorstellen, dass sie sich in Zukunft weiter verändern wird, aber wenn die Motion überwiesen würde, hätten wir überhaupt keine Grundlage mehr, um dann auch Schadenersatz zu bezahlen. Von der Berner Konvention, die durch ein solches Unterfangen auch verletzt würde, haben verschiedene Redner und auch die Rapporteure gesprochen.

Nun ist von Herrn Lustenberger gefragt worden, ob wir denn nicht auf dieses Projekt verzichten und die frei werdenden Geldmittel in das Programm "Energie Schweiz" umleiten könnten. Das zeigt eigentlich den Zielkonflikt. Beides ist in unserer Bundesverfassung enthalten: Es ist ausdrücklich genannt, dass wir die Artenvielfalt fördern wollen, und anderseits ist die Nachhaltigkeit auch ausdrücklich genannt. Ich muss Ihnen sagen, dass das ganze Konzept für Wolf und Luchs 1 Million Franken im Jahr kostet. Das Programm "Energie Schweiz" kostet aber 55 Millionen Franken. Damit diese Rechnung aufgeht, müssten dann etwa 550 Wölfe in die Schweiz einwandern. Erst dann könnten wir darüber sprechen.

Was ich mir überlegt habe, ist etwas anderes: Die Sömmerungsbeiträge - nur die Sömmerungsbeiträge! - für die Schafe kosten allein 65 Millionen Franken. Es könnte eine Idee sein, dass wir diese Sömmerungsbeiträge nehmen und sie für "Energie Schweiz" brauchen; dann würde die Rechnung aufgehen. Aber Sie sehen, wir können nicht so vorgehen. Sie müssen auch gar keine Angst haben: Das geschieht nicht. Insofern sind die beiden Konzepte nicht miteinander zu vergleichen - ausser Wolf, Luchs und Energie stehen unter dem gemeinsamen Motto "fiat lux"! Ich gebe zu: Da gibt es noch Gemeinsamkeiten.

Aber wenn man das Postulat übernimmt, ist es auch möglich, die Bedingungen für den Abschuss eines Wolfes zu verschärfen. Wir haben das zum Teil schon gemacht: Früher war es einem Wolf erlaubt, 50 Schafe zu reissen, bevor die Abschussbewilligung erteilt wurde; heute sind es 25 Schafe - also eine eindeutige Verschärfung. Es ist durchaus möglich, dass dies weiter verschärft wird. Aber das ist der Weg, auf dem wir die beiden Interessen - Artenschutz einerseits und die berechtigten Interessen, die berechtigte Tradition der Viehhaltung, der Schafhaltung anderseits - unter einen Hut bringen können.

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