Germann Hannes · Ständerat · 2024-06-11
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-06-11
Wortprotokoll
Der vorliegende Minderheitsantrag will erreichen, dass inskünftig nur noch die krassesten Fälle von Wettbewerbsbeschränkungen direkt sanktioniert werden können. Da stimmen wir ja eigentlich mit der [PAGE 543] Mehrheit überein, und darum erstaunt es mich, dass die Mehrheit hier nicht auf die Linie der Minderheit einschwenkt.
Das Parlament hat 2003 direkte Sanktionen nur für die krassesten Wettbewerbsbeschränkungen, also für Preis-, Mengen- und Gebietsabreden, eingeführt. Die Weko hat in der Folge den Begriff der Abreden über Preise weit ausgelegt - zu weit. Gemäss der Weko sind praktisch alle Abreden, die den Preis auch nur beeinflussen, Preisabreden, die direkt sanktioniert werden. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein. Gestern haben wir einstimmig der Möglichkeit zur Vereinbarung von Richtpreisen bei Holz zugestimmt. Diese sollen administriert werden können. Es gibt also auch Preisempfehlungen in anderen Branchen, in der Landwirtschaft, bei der Gemüseproduktion usw. Aber Richtpreise oder Bruttopreise sind nun einmal nicht die Preise, die im Markt herrschen.
Ich nehme jetzt das Beispiel der Sanitärgrosshändler und bemühe dieses. Die Sanitärgrosshändler erstellten gemeinsam eine Liste mit Bruttopreisen, wobei die Parteien der Abrede völlig frei waren, Rabatte zu gewähren. Erwiesen war, dass Rabatte bis über 50 Prozent ausgehandelt werden konnten. Niemand - niemand! - kaufte im Markt zu Bruttopreisen. Die Endpreise waren also sehr unterschiedlich. Einzelne Nachfrager bezahlten für ein bestimmtes Produkt der Keramik Laufen beim Grossisten A 500 Franken, beim Grossisten B 400 Franken und beim Grossisten C sogar nur 250 Franken.
Die Abrede der Grossisten über einheitliche Bruttopreise führte also nicht dazu, dass alle Grossisten beim Verkauf des betreffenden Produkts den gleichen Preis forderten. Die Weko argumentierte aber, Bruttopreise beeinflussten die Endpreise, das genüge bereits, um den Preiswettbewerb auszuschalten. Das kann doch nicht unser Ernst sein. Wenn ein Produkt auf dem Markt für einen Preis von doppelt so hoch bis halb so günstig zu kaufen ist, kann man doch nicht von einer schädlichen Abrede reden. Genau solche Abreden darf die Weko künftig eben nicht mehr einfach sanktionieren. Es geht auch - siehe Fall Bringhen - über zehn Jahre, bis irgendwo mal Klarheit herrscht, was gilt und was nicht.
Diese Fälle müssen eliminiert werden, und darum machen wir eine kleine Präzisierung. Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe a gemäss geltendem Recht auf Seite 4 der Fahne enthält den Passus "Abreden über die direkte oder indirekte Festsetzung von Preisen". Die Minderheit will wie folgt präzisieren: "Abreden über Mindest- oder Festpreise für Verträge mit Dritten". Es ist also ausgeschlossen, Mindestpreise festzulegen. Festpreise im Markt festzulegen und durchzusetzen ist ausgeschlossen. Das kommt eigentlich der Sache entgegen, schafft mehr Klarheit. Das wird auch die Anzahl Fälle, die künftig von der Weko direkt sanktioniert werden können, massiv reduzieren. Es geht um Fälle, in denen es nicht gerechtfertigt ist, sie zu ahnden. Das wollen wir erreichen. Damit erweisen wir der Wirtschaft wirklich einen sehr wertvollen Dienst. Damit kann sie bestens leben. Das ist auch im Sinne der Mehrheit, so wie sie vorhin argumentiert hat.
Darum bitte ich Sie hier erst recht, dem Minderheitsantrag zuzustimmen. Das schafft Klarheit.