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Germann Hannes · Ständerat · 2024-06-11

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-06-11

Wortprotokoll

Ich wollte eigentlich nicht auf diese Details eingehen. Mit dieser Regelung will die Minderheit einfach eine Einschränkung der ausufernden Weko-Praxis erreichen. Und ja, Herr Caroni, hier steht nichts von Höchstpreisen, das mag schon sein, aber Bruttopreise sind in der Regel Höchstpreise. Wer sollte etwas dagegen haben, wenn ein vifer Verkäufer oder ein Laden einen noch höheren Preis erzielen kann? Das ist dann einfach der[NB]Markt[NB]und[NB]fertig.[NB]Hier[NB]müssen[NB]wir[NB]also gar nicht weiter regulieren: Es gibt Bruttopreise, es gibt Richtpreise, und mit der Formulierung "Mindest- oder Festpreise" will die Minderheit keine Vermischung, sondern einfach eine Klarstellung machen.

Wenn Ständerat Caroni im Fall der Sanitärgrosshändler anspricht, dass wir eine Gesetzesrevision machen, während noch Verfahren am Laufen sind, dann muss ich sagen: Es sind doch immer Verfahren am Laufen, wenn die Verfahrensdauer zehn Jahre und länger ist. Wenn wir so argumentieren, können wir ja nie eine Gesetzesrevision machen. Was glauben wir eigentlich? Wir lassen uns hier schon nicht für dumm verkaufen, also: Machen Sie das! Allenfalls kann der Zweitrat - da haben Sie recht, Herr Caroni - hier noch eine Präzisierung vornehmen, wenn das nötig sein sollte. Was es heisst, diese Regelung auf Verträge mit Dritten anzuwenden, ist aber völlig klar. Das ist in der Botschaft von 2003 explizit ausgeführt, und zwar genau, bis ins Detail. Jedermann weiss, wie das auszulegen ist. Damit wird man also keine Probleme haben.

Darum bitte ich Sie hier, der Minderheit zu folgen.

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