Germann Hannes · Ständerat · 2024-06-11
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-06-11
Wortprotokoll
Ja, das hier ist jetzt nicht mehr so ein schwergewichtiges Thema, nicht so eine Riesendifferenz. Aber Tatsache ist, dass Compliance-Bemühungen der Unternehmen - darum geht es ja vorliegend, das hat der Mehrheitssprecher zu Recht ausgeführt - schon heute im Rahmen der ständigen Praxis gebührend berücksichtigt werden; das passiert schon. Der Antrag der Mehrheit bringt daher nur einen Wust an unbestimmten Begriffen und einen unmöglichen Auftrag an den Bundesrat. Der Bundesrat soll nämlich losgelöst von konkreten Fällen festlegen, nach welchen Kriterien in konkreten Fällen die Angemessenheit der Vorkehrungen der Unternehmen zu beurteilen ist. Ich muss es noch einmal wiederholen: Losgelöst von konkreten Fällen muss der Bundesrat beurteilen, was im konkreten Fall angemessen ist. Das ist jetzt also ein Widerspruch in sich. Darum führt diese Bestimmung zu einer unmöglichen Situation. Ich möchte die Verordnung, die der Bundesrat hier gebären muss, dann sehen. Dabei bekämpfen wir eigentlich immer Bürokratie und komplizierte Auslegungsfragen. Das ist dann aber sicher ein Zankapfel.
Mit diesem Zusatz gewinnen Sie von der Mehrheit überhaupt nichts. Aber es ist Ihnen überlassen: Wenn Sie das wünschen, stimmen Sie für Bürokratie, dann stimmen Sie gemäss der Mehrheit. Sonst bleiben Sie beim Bundesrat und stimmen Sie gemäss der Minderheit.