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Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-06-12

Wortprotokoll

Sehen Sie, Herr Kollege Wyssmann, ich habe gesagt, welche Voraussetzungen der EGMR geschaffen hat, damit man klagen kann: Erstens muss man ein Verein nach schweizerischem Recht sein, das stellt nicht gerade eine Schwierigkeit [PAGE 1182] dar. Zweitens muss im Zweck klar geregelt sein, wofür der Verein steht. Drittens braucht es eine Vertretungsbefugnis. Somit können Sie sich die Antwort eigentlich selber geben.

Es sollte aber die Idee sein, dass der EGMR realisiert, dass er mit diesem Schritt zu weit gegangen ist und dass damit ein kollektives Klagerecht in der Schweiz eingeführt wird, welches die gesetzgebende Kraft bisher so nicht gewollt hat.

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