Lexipedia

Jans Beat · Bundesrat · 2024-06-12

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-06-12

Wortprotokoll

Es bleibt eine Differenz zum Nationalrat, der an seinem Beschluss festgehalten hat und die Interessenabwägung in Artikel 105a Absatz 2 Ziffer 1 des Entwurfes zum ZGB streichen will. Demnach soll eine Ehe mit einer minderjährigen Person, bei der die betroffenen Personen im Zeitpunkt der Beurteilung zwischen 16 und 18 Jahre alt sind, stets und ausnahmslos für ungültig erklärt werden.

Der Bundesrat ist weiterhin von der Notwendigkeit einer Interessenabwägung in diesen Fällen überzeugt. Es gibt keinen Grund, hier abzuweichen. Eine Interessenabwägung ist wichtig, weil es in Ausnahmefällen schlicht unverhältnismässig sein kann, eine Ehe in der Schweiz stets und ausnahmslos für ungültig zu erklären.

Die von Ihrer Kommission beantragte Anpassung versucht, genau diesen Ausnahmecharakter noch weiter zu verdeutlichen. Diese Ergänzung ist aus Sicht des Bundesrates zwar nicht notwendig, wir unterstützen sie aber, da sie dem bundesrätlichen Konzept entspricht und dieses noch deutlicher zum Ausdruck bringt. Gerade wenn die Betroffenen aus freiem Willen an der Ehe festhalten wollen, spricht nichts gegen die Aufrechterhaltung der Ehe. Bestehen allerdings die geringsten Zweifel, ist die Ehe als ungültig zu erklären. Aus Sicht des Bundesrates besteht auch kein Anlass oder Spielraum für eine weitere Einschränkung der Interessenabwägung. Dass es sich um eine Ausnahme handelt, war klar, und das wird nun durch die von Ihrer Kommission beantragte Ergänzung nochmals verdeutlicht. Bei den besonders stossenden "Sommerferienheiraten" - das habe ich immer wieder gesagt -, bei Zwangsheiraten sowieso, gelangen andere Regelungen zur Anwendung und daher auch nicht die Interessenabwägung.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, dem Antrag Ihrer Kommission auf Festhalten mit Anpassung zuzustimmen und damit die Streichung der Interessenabwägung gemäss Beschluss des Nationalrates abzulehnen. Der Bundesrat wird sich sicher dem Nationalrat zuliebe bereit erklären, nach einer gewissen Zeit eine Auswertung zu machen, zumal es sich ja, und das haben wir immer wieder gesagt, um sehr seltene Fälle handeln wird.