Jans Beat · Bundesrat · 2024-06-12
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-06-12
Wortprotokoll
Das Ziel dieser Vorlage ist die Stärkung der Rechte der Bauherren und Käuferinnen von Grundstücken im Falle von Baumängeln. Besonders für Privatpersonen ist die heutige Situation unbefriedigend; das ist seit einiger Zeit bekannt. Mehrere parlamentarische Vorstösse der letzten Jahre sind Ausdruck davon. Mit den vorgeschlagenen punktuellen Anpassungen soll dies geändert und verbessert werden. Der Handlungs- und Revisionsbedarf war weder im Nationalrat noch in Ihrer Kommission bestritten. [PAGE 567]
Der Entwurf des Bundesrates möchte die Situation der privaten Bauherren und Käuferinnen verbessern, ohne die Stellung der Unternehmer und Verkäuferinnen erheblich zu verschlechtern. Der Nationalrat hat jedoch wesentliche Änderungen gegenüber dem Entwurf des Bundesrates beschlossen. Diese gehen teilweise sehr weit und schiessen nach Ansicht des Bundesrates teilweise über das Ziel hinaus.
Ihre Kommission hingegen schlägt Ihnen einen Mittelweg zwischen dem Beschluss des Nationalrates und dem Entwurf des Bundesrates vor. So soll die Frist für die Mängelrüge 60 Tage betragen, wie dies im Grundsatz auch der Bundesrat vorgeschlagen hat, und das unabdingbare Nachbesserungsrecht soll nur Bauten für den persönlichen und familiären Bedarf des Bauherrn oder Käufers betreffen, wie das auch der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Überdies sollen im Kaufvertrag nur Neubauten von unabdingbarem Nachbesserungsrecht betroffen sein, nicht hingegen Renovationen. So sind die Anträge Ihrer Kommission deutlich ausgewogener und sachgerechter als die Beschlüsse des Nationalrates, sodass sich auch der Bundesrat diesen Anträgen anschliessen kann. Ich werde in der Detailberatung noch darauf zu sprechen kommen.
Ich bitte Sie im Namen des Bundesrates, auf die Vorlage einzutreten, wie Ihnen das auch die Kommission einstimmig beantragt.