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Steinemann Barbara · Nationalrat · 2024-06-12

Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-06-12

Wortprotokoll

Aus drei Gründen sollte sich dieser Rat dem Ständerat und der vorliegenden Erklärung anschliessen.

Erstens sollte er es tun, weil das Urteil inhaltlich falsch ist. Unser Land hat jene Klimapolitik, die Volk und Stände und dieses demokratisch zusammengesetzte Parlament beschlossen haben. Europaweit haben Klimagruppierungen in orchestrierten Aktionen und medial omnipräsent begleitet Beschwerde wegen der angeblich mangelhaften Klimapolitik gegen ihre Staaten eingereicht. All diese Verfahren sind sistiert, während die Schweiz quasi stellvertretend für zahlreiche andere europäische Demokratien verurteilt wurde. Sie haben den klimapolitischen Musterschüler Schweiz herausgepickt und wollten an ihm ein Exempel statuieren.

Zweitens verletzt dieses politisch motivierte Urteil die tragende Säule der Gewaltenteilung. Der Gerichtshof masst sich damit die Position des Gesetzgebers an; diese Aufgabe steht der Judikative nicht zu. Wenn internationale Richter glauben, sie müssten uns die Gesetzgebung diktieren, werden wir Parlamentarier zu Statisten degradiert.

Das Dritte, was am Urteil falsch ist, ist die Beschwerdelegitimation, die damit eingeführt wird. Das UVEK, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesgericht haben die Beschwerdelegitimation von Einzelpersonen in Sachen Klimawandel nicht anerkannt. Der Strassburger Gerichtshof drückt uns mit diesem ideologischen Urteil nicht nur politische Vorhaben aufs Auge, sondern auch noch die Einführung des [PAGE 1186] Beschwerderechts für juristische Personen, sprich das Verbandsbeschwerderecht für NGO. Das ist weit weg von Menschenrechten und eine Anmassung für eine vorbildlich entwickelte Demokratie wie die Schweiz.

Das alles widerspricht allen Grundsätzen des EGMR, der mit diesem Entscheid die eigenen Grundsätze ausser Kraft setzt, seine ureigene Kontrollfunktion verlässt, die schweizerischen Institutionen desavouiert und unseren demokratischen Grundsätzen eine Absage erteilt. Er untergräbt damit seine eigene Glaubwürdigkeit. Das darf die Schweiz, das dürfen die schweizerischen Institutionen nicht akzeptieren.

Die SVP-Fraktion unterstützt die Erklärung Ihrer Kommission für Rechtsfragen einstimmig.